WhatsApp sichert seinen Nutzern mehr Transparenz zu

Verbraucherschutz: WhatsApp bereit zu uneingeschränkter Einhaltung von EU-Vorschriften, besserer Information für Nutzer und Respektierung ihrer Entscheidungen bei Vertragsanpassungen

Autor: Tom Wannenmacher

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  • Nach Gesprächen mit EU-Verbraucherschutzbehörden und der Europäischen Kommission (CPC-Netz) hat sich WhatsApp zu mehr Transparenz bei Änderungen seiner Nutzungsbedingungen bereiterklärt.
  • Ferner wird das Unternehmen Nutzerinnen und Nutzern die Ablehnung von Aktualisierungen erleichtern, mit denen diese nicht einverstanden sind, und klar erläutern, wann eine solche Ablehnung dazu führt, dass die Nutzer die WhatsApp-Dienste nicht mehr nutzen können.
  • WhatsApp bestätigte ferner, dass personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht zu Werbezwecken an Dritte oder andere Meta-Unternehmen – einschließlich Facebook – weitergegeben werden.

Federführend bei dem Dialog, der von der Europäischen Kommission unterstützt wurde, waren die schwedische Verbraucheragentur und die irische Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Ich begrüße die Zusagen von WhatsApp, seine Vorgehensweise dahin gehend zu ändern, dass die EU-Vorschriften eingehalten und die Nutzerinnen und Nutzer aktiv über Anpassungen ihres Vertrags unterrichtet werden, dass ihre Entscheidungen respektiert werden, anstatt bei Öffnung der App jedes Mal erneut nachzufragen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu verstehen, womit sie sich einverstanden erklären und was dies konkret bedeutet – damit sie entscheiden können, ob sie die Plattform weiter nutzen wollen.“

Das CPC-Netz hatte WhatsApp erstmals im Januar 2022 nach einer Warnmeldung des europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und acht seiner Mitgliedsverbände angeschrieben, die diese wegen mutmaßlicher unlauterer Praktiken des Unternehmens bei der Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgegeben hatten. Im Juni 2022 richtete das CPC-Netz ein zweites Schreiben an WhatsApp, in dem es seine Forderung wiederholte, dass das Unternehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher klar über sein Geschäftsmodell und insbesondere darüber informieren müsse, ob es mit kommerzieller Verwendung personenbezogener Daten von Nutzerinnen und Nutzern Einnahmen erzielt. Nach Gesprächen zwischen dem CPC-Netz, der Kommission und WhatsApp bestätigte das Unternehmen, dass es die personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht zu Werbezwecken weitergibt.

Überblick über die Zusagen

Bei künftigen Änderungen seiner Geschäftspolitik wird WhatsApp:

  •  erklären, welche Änderungen an den Verträgen der Nutzerinnen und Nutzer das Unternehmen plant und wie sich diese auf deren Rechte auswirken könnten;
  • die Option zur Ablehnung aktualisierter Nutzungsbedingungen so deutlich anbieten wie die Möglichkeit, diese zu akzeptieren;
  • gewährleisten, dass Benachrichtigungen mit Update-Informationen ausgeblendet oder die Überprüfungen auf Updates aufgeschoben werden können, die Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer respektieren und Benachrichtigungen nicht wiederholt versenden.

Nächste Schritte

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) wird aktiv überwachen, wie WhatsApp diese Zusagen bei künftigen Aktualisierungen seiner Geschäftsstrategie umsetzt, und falls erforderlich die Einhaltung der Vorschriften durchsetzen – dabei besteht auch die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen.

Darüber hinaus haben eine aktuelle Studie der Kommission und die jüngste Überprüfung („Sweep“) des CPC zu „Dark Patterns“ gezeigt, dass viele Unternehmen solche „Dark Patterns“ einsetzen – beispielsweise, um die Abmeldung von einem Dienst komplizierter zu machen als die Anmeldung. Mit Unterstützung der Kommission wird das CPC-Netz seine Bemühungen weiter verstärken, solche illegalen Praktiken überall dort einzudämmen, wo sie auftreten.

Hintergrund

Das neue Gesetz über digitale Dienste sieht unter anderem vor, dass Dienste verpflichtend eindeutige Geschäftsbedingungen haben müssen, dass den Nutzerinnen und Nutzern verständlich erklärt werden muss, wann ihre Inhalte oder Nutzerkonten von bestimmten Einschränkungen betroffen sein können, und es verpflichtet dazu, diese Einschränkungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig anzuwenden. Das Gesetz wird Vorschriften wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder die Datenschutz-Grundverordnung ergänzen und gewährleisten, dass Regelungslücken – mithilfe derer Plattformen Nutzer manipulieren können – geschlossen werden.

Zum Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) haben sich Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. Damit die Behörden grenzüberschreitend arbeiten können, wird ihre Tätigkeit auf EU-Ebene koordiniert.

Für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften sind die nationalen Behörden zuständig. Dank der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie über ein gemeinsames Instrumentarium mit umfassenden Befugnissen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell und koordiniert gegen nicht-konforme Händler vorzugehen.

Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union bestehende Instrumente des EU-Verbraucherrechts dahin gehend geändert, dass die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen weiter erhöht wurde.

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Verbraucherschutzvorschriften in verschiedenen Bereichen wie unlautere Geschäftspraktiken, E-Commerce, Geoblocking, Pauschalreisen, Online-Verkauf und Passagierrechte.

Weitere Informationen

Quelle: Europäische Union

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