Zahlungskarten und Kontodaten: So gehen Betrüger vor

Autor: Tom Wannenmacher

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Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps zum Schutz vor kriminellen Machenschaften!
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps zum Schutz vor kriminellen Machenschaften!

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps zum Schutz vor kriminellen Machenschaften!

Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten oder der Debit-Karte ist heute selbstverständlich. Gerade seit Beginn der Corona-Krise ist die Kartenzahlung auf dem Vormarsch. Zum Schutz vor möglichen Ansteckungen wird immer seltener bar bezahlt. In einigen Restaurants und Geschäften ist die Zahlung mittlerweile nur noch mit Karte möglich.

Allerdings sollte man nicht sorglos damit umgehen, denn der weit verbreitete Einsatz des sogenannten „Plastikgeldes“ lockt auch Betrüger an, warnen das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Um in den Besitz der Karten beziehungsweise der Daten zu kommen, lassen sich die Täter einiges einfallen. Mit den folgenden Maschen versuchen die Kriminellen an Ihr Geld zu kommen:

Skimming:

Beim Skimming werden die Daten der Bankkarte ausgelesen und auf einen Kartenrohling kopiert. Häufig wird hier vor dem Karteneinschubschacht eines Geldautomaten ein eigens hergestelltes Kartenlesegerät oder sogar eine vollständige Frontplatte installiert. Diese Kartenleser sind optisch dem Modell der Geldautomaten angepasst (Farbe, Aufkleber) und so hergestellt, dass die eingeschobene Karte zum originalen Kartenleser weitertransportiert wird. So werden die Magnetstreifendaten ausgelesen und gespeichert, ohne dass die Bedienung des Geldautomaten beeinträchtigt und der Kunde dadurch misstrauisch wird. Die Eingabe der PIN wird mit einer Mini-Kamera gefilmt, die oft oberhalb der Tastatur in einer angeklebten Leiste versteckt ist. Es kommen aber auch manipulierte Tastaturfelder zum Einsatz, die über die eigentliche Tastatur geklebt werden. Damit zeichnen die Täter die per Tastendruck eingegebene PIN auf.

Phishing:

Mit gefälschten Webseiten oder E-Mails versuchen Kriminelle an Ihre persönlichen Zahlungsdaten zu gelangen. Dies können beispielsweise gefälschte Einkaufsplattformen sein oder vermeintliche E-Mails von der Bank, die Sie mit einem Link auf eine betrügerische Webseite locken sollen. Wenn Sie eine E-Mail oder Webseite dazu auffordert, Ihre persönlichen Zahlungsdaten einzugeben, handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Betrugsversuch! Solche Phishing-Mails oder Phishing-Webseiten zielen einzig darauf ab, Ihre persönlichen Daten abzugreifen.

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Shoulder Surfing:

Dieses Phänomen, das bundesweit zu beobachten ist, erfreut sich aktuell bei den Betrügern wieder größerer Beliebtheit. Die Vorgehensweise der Täter, mit der sie an die Geheimzahl und die Geldkarte ihres Opfers gelangen, gestaltet sich unterschiedlich.

Eine gängige Methode sieht so aus, dass zunächst einmal die Betrüger ihrem Opfer bei der Eingabe ihrer PIN über die Schulter schauen (da-her der Begriff „shoulder surfing“), um die ausgespähte Geheimzahl später zum Geldabheben vom Konto des Ausgespähten zu nutzen. Nachdem die Täter die PIN ausgespäht haben, lenken sie ihre Opfer während des Geldabhebens ab, um an die Bankkarte zu gelangen. Sie verwickeln das Opfer in ein Gespräch – so täuschen sie entweder Probleme mit ihrer eigenen Karte vor oder bitten das Opfer um Hilfe in einer anderen Angelegenheit. Während das Opfer abgelenkt ist, entwendet der Täter die sich noch im Ausgabeschlitz befindliche Geldkarte. Entweder wird diese dann durch eine unechte Karte ausgetauscht, damit das Opfer den Diebstahl nicht sofort bemerkt oder der Täter täuscht vor, die Geldkarte wäre vom Automaten eingezogen worden.

Oft agieren die Täter auch arbeitsteilig: Während einer das Opfer ablenkt, entwendet der andere Täter die Geldkarte beziehungsweise tauscht die echte gegen eine gefälschte aus. Mit der gestohlenen Geldkarte und der dazugehörigen Geheimzahl können die Betrüger nun problemlos das Konto ihrer Opfer plündern, da diese davon ausgehen, dass sich ihre Bankkarte in Sicherheit befindet.

Diebstahl:

Häufig gelangen die Täter auch durch Taschendiebstahl oder Einbruch, z. B. Autoaufbruch, in den Besitz von Zahlungskarten. Durch das vorherige Ausspähen der PIN, zum Beispiel am Geldautomaten, beim Bezahlen im Ladengeschäft oder Restaurant haben die Täter dann auch die Möglichkeit, zusammen mit der geklauten Karte Geld am Geldautomaten abzuheben.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale haben in ihrer Reihe „Genug Betrug“ die folgenden Empfehlungen zusammengetragen:

  • Bei der PIN-Eingabe sollte immer darauf geachtet werden, dass dies von niemandem beobachtet werden kann.

Das Tastaturfeld während der PIN-Eingabe am besten mit einer freien Hand oder mit einem Gegenstand wie der Geldbörse abdecken. Auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen achten – aufdringliche Personen oder angeblich Hilfesuchende höflich aber bestimmt darum bitten, auf Distanz zu bleiben.

  • Keinen Geldausgabeautomaten nutzen, an dem etwas ungewöhnlicherscheint! Bei Verdacht auf Manipulation, sollte sofort ein Bankmitarbeiter informiert und über die 110 die Polizei     informiert werden!
  • Kredit- und Debit-Karten sollten immer dicht am Körper, verteilt in verschlossenen Innentaschen der Kleidung getragen werden.

Nach Erledigung der Bankgeschäfte sollte unmittelbar überprüft werden, ob die eigene Karte noch vorhanden ist. Bei Verdacht, dass jemand die Kartendaten ausgelesen hat oder bei Verlust der Karte, sollte diese sofort für den weiteren Gebrauch gesperrt werden, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein.

Die Sperrung der EC-Karte ist über den bundesweiten Sperrnotruf möglich: 116 116 bzw. aus dem Urlaub im Ausland unter der Vorwahl für Deutschland +49.

  • Die Höchstgrenze für Abhebungen vom Konto am Automaten überprüfen und gegebenenfalls reduzieren.
  • Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen lassen weder offen noch versteckt, auch nicht für kurze Zeit.

Insbesondere in Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie auf Messen oder Ausstellungen sind Taschendiebe unterwegs.

  • Bitte keine Kreditkarten-/Bankkartenbelege und Kassenbons in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes entsorgen.

Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb können Täter versuchen, Geld von Ihrem Konto abzubuchen oder mit Ihrer Kreditkarte im Netz zu zahlen. So ist das Geld auf dem Konto vor Tätern nicht mehr sicher.

  • Es empfiehlt sich, zeitnah alle Abbuchungen auf dem Konto zu überprüfen.
  • Bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Wichtige Grundregel bei verdächtigen E-Mails sollte sein: Wenn man sich über den Absender und die Herkunft einer Mail nicht absolut sicher ist, dann Link und Anhänge nicht anklicken. Im Zweifelsfall besser beim vermeintlichen Absender nachfragen oder auf deren Original Webseite gehen.

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Weitere Informationen zum Thema Zahlungskartenbetrug wie z.B. das Faltblatt „Vorsicht Kartentricks“ sind bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erhältlich oder im Internet auf der Polizeiseite.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale.

Quelle: Landeskriminalamt
Artikelbild: LKA RLP
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