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Ein Zeitungsinserat gibt vor, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge suche Statisten für Bild- und Videoaufnahmen. Es handelt sich um einen alten Fake.
Das angebliche Zeitungsinserat des BAMF, wonach Statisten gesucht würden
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sucht keine Statisten.
Das Zeitungsinserat ist eine Fälschung.
Aktuell wird ein alter Zeitungsausschnitt wieder auf Facebook geteilt. Auf den ersten Blick sieht das Inserat echt aus. Es geht dabei um folgendes Bild:
Screenshot des angefragten Inserats
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Wir stellen ein:
Statisten m/w
Für Bild- und Videoaufnahmen suchen wir korpulente Personen (m/w) für Demonstrationen gegen rechts und Proteste gegen Abschiebungen.
Vergütung: Mindestlohn plus Zulagen, Reisekosten und Verpflegung.
Der Faktencheck
Der Screenshot des angeblichen Inserats ist bereits seit 2017 im Umlauf und gefälscht. (wir berichteten)
Seinen Ursprung findet der Zeitungsartikel auf dem mittlerweile gesperrten Twitter-Konto „Daily Fake News“. Dieser nannte sich seinerzeit auch „Satirical Daily News“ – also veröffentlichte Satire.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte auf Anfrage von mimikama deutlich klar, dass keine Statisten für einen Videodreh gesucht wurden und werden. Man distanziert sich ausdrücklich von dem gefälschten Inserat. Echte Stellenangebote des BAMF können auf der Webseite gefunden werden.
Noch eine Kleinigkeit zum Thema „Mindestlohn“:
Das BAMF ist eine Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Für Bundesbehörden gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), darunter auch die Entgeltordnung (TVöD-EGO), die wiederum für die Beamten des BAMF gilt.
Das heißt, dass beim BAMF beschäftigte Personen nach Entgeltgruppen bezahlt werden, die in einer Entgelttabelle des TVöD festgelegt sind. Das BAMF würde also in einer authentischen Stellenanzeige niemals „Mindestlohn“ angeben. Es gilt nämlich die Entgelttabelle des TVöD.
Fazit:
Das Inserat ist ein Fake, der im Jahr 2017 auf einer Satire-Seite veröffentlicht wurde. Das BAMF hatte zu keiner Zeit nach Statisten gesucht.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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