Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Naumburg ein Urteil bestätigt, das für bundesweites Aufsehen sorgt: Marla-Svenja Liebich, früher bekannt als Sven Liebich, muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Vorwurf: Volksverhetzung, üble Nachrede, Beleidigung. Das Urteil ist nun rechtskräftig, eine weitere Anfechtung ausgeschlossen.
Gericht bestätigt Haftstrafe nach jahrelangen Eskalationen
Bereits im Juli 2023 hatte das Amtsgericht Halle Liebich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Berufung scheiterte vor dem Landgericht Halle, zuletzt blieb der Weg der Revision. Doch auch hier bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung: 17 Anklagepunkte standen zur Prüfung, nur ein Fall wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen vorläufig eingestellt, ohne Einfluss auf das Strafmaß. Nach Angaben des Gerichts umfasste die Verurteilung neben Volksverhetzung auch die Billigung eines Angriffskrieges.
Die Revisionsverhandlung fand am 14. Mai 2025 unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen am Oberlandesgericht Naumburg statt. Die Angeklagte erschien nicht persönlich.
Die Verurteilung ist das Ergebnis jahrelanger öffentlicher Provokationen. Liebich war vor allem in Halle durch regelmäßige rechtsextreme Demonstrationen bekannt geworden. Dabei hetzte sie gegen Geflüchtete, diffamierte politische Gegnerinnen wie die Grünen-Politikerin Renate Künast und überschritt immer wieder strafrechtliche Grenzen. Laut MDR-Recherche ist sie eine zentrale Figur in der rechtsextremen Szene Ostdeutschlands, der hauseigene Podcast „Extrem rechts“ widmet ihr eine eigene Folge.
Frühe Urteile wegen gezielter Zitatmanipulation
Schon vor ihrer strafrechtlichen Verurteilung durch das Amtsgericht Halle war Liebich juristisch auffällig, insbesondere durch systematisch manipulierte Inhalte auf ihrer Plattform „Halle-Leaks“. Dort veröffentlichte sie über Jahre hinweg sogenannte Zitatbilder, die echte Aussagen von Politiker:innen aus dem Zusammenhang rissen, radikalisierten oder mit erfundenen Ergänzungen verfälschten. Besonders öffentlichkeitswirksam war der Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast.
Im Jahr 2020 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main Liebich zu 10.000 Euro Schadensersatz wegen eines manipulierten Zitats, das Künast mit der Billigung von Sex mit Kindern in Verbindung brachte. Grundlage war ein Zwischenruf Künasts aus einer Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus von 1986, der auf „Halle-Leaks“ ergänzt, sinnentstellt und als aktuelles Statement verbreitet wurde. Die Richter urteilten, dass dies nicht als Satire gedeckt sei, sondern gezielte Rufschädigung darstelle.
Liebichs Methodik war dabei stets ähnlich: Auslassungen, Zuspitzungen und radikale Neudeutungen wurden in Facebook-Vorschaubildern pointiert dargestellt, meist mit dem Ziel, Empörung auszulösen und demokratische Institutionen zu delegitimieren.
Fachleute wie Anna-Lena von Hodenberg von der Organisation „Hate Aid“ sehen darin keine Einzelfälle, sondern gezielte Desinformationsarbeit mit politischem Ziel. Weitere Verfahren gegen mutmaßliche Urheber solcher Inhalte folgten.
Einzelfallentscheidung bei Transpersonen im Strafvollzug
Eine Besonderheit des Falls liegt in der jüngsten Geschlechtsangleichung der Verurteilten. Anfang 2024 änderte Liebich ihren Geschlechtseintrag, sie nennt sich seither Marla-Svenja. Eine zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch den Zeitpunkt dieser Änderung im November 2024. Liebich, die in der Vergangenheit durch queerfeindliche Aussagen aufgefallen ist, ließ sich fortan als Marla-Svenja registrieren. Laut dem sächsischen Justizministerium handelt es sich bei der Zuweisung von Transpersonen in Haftanstalten stets um Einzelfallentscheidungen. Dabei werde auch geprüft, ob die Änderung missbräuchlich erfolgt sei, etwa um rechtliche oder institutionelle Prozesse gezielt zu unterlaufen.
Das sächsische Justizministerium betont, dass bei Transpersonen keine pauschale Zuweisung erfolgt. Es sei stets eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes ebenso wie der Sicherheit anderer Gefangener. Auch ein möglicher Missbrauch der Eintragung werde geprüft. Ein Automatismus existiere nicht.
Sachsen-Anhalt, wo das ursprüngliche Urteil gesprochen wurde, verfügt über eine geschlossene Frauenabteilung mit 28 Plätzen in der JVA Halle. Allerdings sitzen viele weibliche Gefangene des Bundeslands laut Ministerium in Brandenburg auf Grundlage eines länderübergreifenden Abkommens.
Der Rechtsstaat hat entschieden, die Umsetzung steht bevor
Mit dem rechtskräftigen Urteil ist der Fall juristisch abgeschlossen, politisch aber bleibt er aufgeladen. Die nächsten Schritte liegen nun bei den sächsischen Behörden, die für die Vollstreckung verantwortlich sind. Ob Liebich in eine Männer- oder Frauenanstalt kommt, ist derzeit offen.
Klar ist: Die Justiz hat sich in drei Instanzen mit dem Fall befasst und einen Schlussstrich gezogen. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Hetze ist nicht beliebig dehnbar. Der Fall Liebich macht das deutlich.
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