Irreführendes Angebot von registerwegweiser. info
Autor: Kathrin Helmreich
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Aufgrund des Lockdowns wird derzeit viel online erledigt – so auch notwendige Behördenwege.
Wie unser Kooperationspartner Watchlist Internet warnt, ist Vorsicht geboten, denn auch in diesem Bereich gibt es unseriöse Angebote: zum Beispiel, wenn es um die Beschaffung einer Strafregisterbescheinigung geht. Auf registerwegweiser. info können KonsumentInnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erwerben, in der erklärt wird, wie ein Online-Antrag am zuständigen Amt funktioniert.
Für zahlreiche InteressentInnen ist aber nicht klar, dass nur eine Anleitung und nicht das Dokument selbst angeboten wird.
Wollen Sie Ihre Strafregisterbescheinigung beziehungsweise Ihr Führungszeugnis online beantragen? Wenn ja, dann sollten Sie genau schauen, wo Sie den Antrag stellen. registerwegweiser. info vertreibt nur Anleitungen zur Beantragung des Führungszeugnisses – auch wenn das vielen KonsumentInnen nicht klar ist.
Obwohl auf der Webseite erwähnt wird, dass es sich lediglich um eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung einer Strafregisterbescheinigung handelt, scheinen andere Textstellen bewusst in die Irre leiten zu wollen. So heißt es zwar:
Durch unseren Online-Wegweiser erfahren Sie, wie die Strafregisterbescheinigung (auch Führungszeugnis genannt) schnell und bequem online beantragt werden kann. Es handelt sich dabei um eine Schritt-für Schritt Anleitung im PDF-Format.
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Direkt darüber und in größerer Schriftgröße finden sich jedoch die Worte:
Bestellen Sie Ihre Strafregisterbescheinigung online.
Auf der restlichen Webseite werden vor allem die Vorteile einer Onlinebeantragung beworben. Auch das daneben abgebildete Bild einer Strafregisterbescheinigung ist irreführend und wirkt auf dem ersten Blick so als ob Sie die Bescheinigung mit einem Klick auf „Jetzt bestellen“ erhalten würden. Nicht zuletzt ist das Angebot unseriös, da auf der offiziellen Seite oesterreich.gv.at ganz klar beschrieben wird, wie Sie den Strafregisterauszug online beantragen können.
Ungewöhnliches Impressum
Viele KonsumentInnen berichten, dass Sie die Seite durch die Österreich-Fahne als seriös einstuften. Doch mit einem Klick auf das Impressum, sehen wir schnell, dass auch die Österreich-Fahne nur Schein ist. Tatsächlich wird der Sitz dieser Seite in Zypern angegeben.
Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt
Bei Einkäufen im Internet gibt es klare gesetzliche Regelungen. Dazu zählt auch die sogenannten Button-Lösung. Demnach muss der Bestell-Button so beschriftet sein, dass Ihnen als Konsument oder Konsumentin Kosten entstehen (zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“. Direkt über dem Button muss zudem klar hervorgehen, für welches Produkt Sie zahlen. Dies ist auf registerwegweiser.info nicht einwandfrei umgesetzt.
Hilfe für Betroffene
Aufgrund der genannten Probleme auf der Webseite, besteht die Möglichkeit, dass Sie den Kauf rückabwickeln können. Im Zivilrecht ist nämlich festgehalten, dass ein durch AnbieterInnen veranlasster Irrtum, die KundInnen zu einer Vertragsanfechtung berechtigt.
Haben Sie bereits für die Anleitung bezahlt, empfehlen wir Ihnen sich an die Schlichtungsstelle Internet Ombudsstelle zu wenden und unter www.ombudsstelle.at eine kostenlose Beschwerde einzugeben.
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Quelle: Watchlist Internet
Artikelbild: Shutterstock / Von AZir / Screenshot registerwegweiser.info
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