Attila Hildmann, der rechtsradikale Verschwörungserzähler, ist seit mehr als zwei Jahren auf der Flucht vor einem internationalen Haftbefehl. Laut Informationen der Berliner Staatsanwaltschaft wird er jedoch nicht von der Türkei ausgeliefert.
Sebastian Büchner, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, teilte am Donnerstag, 20.4.2023, der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das Bundesamt für Justiz die Entscheidung bestätigt habe. Die türkische Botschaft habe Deutschland darüber informiert, dass Hildmann die türkische Staatsbürgerschaft besitze und daher nicht ausgeliefert werde.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit geraumer Zeit gegen Hildmann, der sich selbst als „ultrarechts“ und Verschwörungsprediger bezeichnet. Die Anschuldigungen gegen ihn umfassen Volksverhetzung, den Verdacht auf öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der ehemalige vegane Kochbuchautor fiel seit den ersten Monaten der Coronapandemie im Messengerdienst Telegram durch immer offenere Judenfeindlichkeit auf.
Attila Hildmann: seit Ende Dezember 2020 auf der Flucht!
Hildmann befindet sich seit Ende Dezember 2020 auf der Flucht und hält sich in der Türkei versteckt. Gegen ihn besteht ein internationaler Haftbefehl, der laut Büchner weiterhin gültig bleibt.
„Solange er in der Türkei ist, können wir ihn jedoch nicht fassen“, erklärte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der 41-Jährige von internen Informationen zu den Ermittlungen gegen ihn aus den eigenen Reihen versorgt wurde.
Die Behörde beschuldigt zwei Schwestern der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die ehemaligen Mitarbeiterinnen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft sollen Hildmann im Februar 2021 über den Haftbefehl gegen ihn informiert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert Strafbefehle gegen die 33- und 35-jährigen Frauen, die zu Geldstrafen von 2.700 Euro (180 Tagessätzen à 15 Euro) und 3.500 Euro (70 Tagessätzen à 50 Euro) verurteilt werden sollen.
Zunächst war die Behörde davon ausgegangen, dass Hildmann auch den türkischen Pass besitzt und deswegen der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könne. Später kamen jedoch Zweifel auf. Seit etwa einem Jahr glaubte die Staatsanwaltschaft, dass Hildmann nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, basierend auf Nachfragen bei türkischen Behörden und weiteren Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt, wie im vergangenen Oktober berichtet wurde.
Die aktuelle Mitteilung aus der Türkei wirft Fragen auf. „Wir wissen nicht, wie es zu den gegenteiligen Angaben kommt“, sagte Büchner am Donnerstag. Hildmann wurde als Kind türkischer Eltern im West-Berlin geboren, wuchs jedoch bei deutschen Adoptiveltern auf.
Quellen: DPA, Süddeutsche Zeitung
Pressemitteilung: Strafbefehle gegen Schwestern, die Attila H. vor Haftbefehl gewarnt haben sollen
Gegen eine 33 Jahre alte Frau und deren 35 Jahre alte Schwester, die als Mitarbeiterinnen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bzw. der Staatsanwaltschaft Berlin den Koch und Verschwörungserzähler Attila H. von einem gegen ihn bestehenden Haftbefehl in Kenntnis gesetzt haben sollen, sind auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin Strafbefehle wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen durch das Amtsgericht Tiergarten erlassen worden.
Die 33-jährige Mitarbeiterin der IT‑Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft soll am Vormittag des 2. November 2020 über ihren Homeoffice‑Laptop im Registratursystem abgefragt haben, welche Verfahren gegen Attila H. geführt wurden. Die entsprechende Aufstellung soll sie ihm dann über einen Messenger zukommen lassen haben – verbunden mit dem Angebot, ihn auf dem Laufenden zu halten, mit Informationen zum damaligen Umfang der Akte und dem Namen des zuständigen Staatsanwaltes. Am 18. oder 19. Februar 2021 soll sie ihn und einen unbekannt gebliebenen Nutzer des Messengerdienstes Telegram dann darüber informiert haben, dass ein Haftbefehl erlassen worden ist. Beantragt ist die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Die 35 Jahre alte Schwester war bei der Staatsanwaltschaft als reproduktionstechnische Fachkraft mit dem Kopieren von Akten betraut. Sie soll am 23. Februar 2021 die Gelegenheit eines entsprechenden Kopierauftrages genutzt haben, Fotos von dem in der Akte befindlichen Haftbefehl gegen Attila H. zu fertigen und diesem zukommen zu lassen. Beantragt ist hier eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Beide Frauen wurden nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe vom Dienst freigestellt und sind mittlerweile nicht mehr für die Berliner Strafverfolgungsbehörden tätig. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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