Was ist In-Office-Bleaching?

Beim In-Office-Bleaching beim Zahnarzt werden die Zähne direkt in der Praxis gebleicht. Dies dauert in der Regel rund eine Stunde.

Da 32-prozentiges Wasserstoffperoxid zum Bleaching genutzt wird, wird das Zahnfleisch am Anfang mit einer hellblauen Kunststoffpaste abgedeckt, um es zu schützen. Dann wird das Bleichmittel aufgetragen. Ist das Bleichmittel auf den Zähnen aufgetragen, beschleunigt eine Blaulicht-Lampe den Bleichvorgang.

Übrigens: 32-prozentiges Wasserstoffperoxid ist gleich stark wie das Peroxid, das beim Haarfärben eingesetzt wird.

Wie funktioniert Home-Bleaching?

Patienten, die selbst das Bleaching übernehmen möchten, können beim Zahnarzt auch nach Home-Bleaching-Angeboten fragen. Hierzu kommen speziell angefertigte Bleaching-Schienen zum Einsatz. Die Schiene trägt man idealerweise zwei bis drei Stunden am Tag oder in der Nacht über einen Zeitraum von ungefähr zwei Wochen.

Hierzu wird immer eine kleine Menge Bleaching-Gel in die Schiene eingefüllt und dann eingesetzt. Diese Art von Bleichgel enthält nur etwa 8,5-prozentiges Wasserstoffperoxid, es wirkt also nicht so intensiv wie die In-Office-Methode.

Vorteile am Home-Bleaching

Der Vorteil am Home-Bleaching ist, dass der Patient selbst bleichen kann. Zudem kann man selbstständig nach zwei bis drei Jahren nachbleachen, sollten die Zähne wieder ein bisschen nachgedunkelt sein. Der Nachteil ist aber, dass durch das Einsetzen der Schiene gerade über Nacht viel Bleaching-Gel verschluckt werden kann.

Wie riskant ist Bleaching?

Bei sachgerechter Anwendung sind die auf dem Markt erhältlichen Bleaching-Mittel sowohl aus Zahnarztpraxen als auch in den Apotheken oder Drogerien unbedenklich. Was immer entstehen kann, sind bestimmte Nebenwirkungen wie zum Beispiel eine Überempfindlichkeit der Zähne oder eine Reizung des Zahnfleisches. Das sind Nebenwirkungen, die innerhalb von 24 Stunden oder spätestens nach ein paar Tagen verschwinden.

Die Konzentration von Wasserstoffperoxid in Bleaching-Präparaten wurde 2012 in einer EU-Verordnung zum Schutz der Verbraucher festgelegt. Maximal 6-prozentiges Wasserstoffperoxid dürfen in den Bleaching-Gels für zuhause enthalten sein. In sogenannten „Do-it-yourself“- Produkten aus Apotheke oder Drogerie maximal 0,1-prozentiges.

Vorsicht: Auch bei manchen Zahnweiß-Pasten können zu grobe Schmirgelstoffe zu einer extremen Überempfindlichkeit der Zähne führen.

Hinweis: Dieses Video ist eine Auskopplung aus dem SWR-Gesundheitsmagazin Doc Fischer vom 08.08.2022: https://youtu.be/N4IeebuQOV0

Quelle:

SWR Marktcheck / Autorin: Beate Bastian

Lesen Sie auch unsere Faktenchecks:
YouTube schauen und dabei Geld verdienen? Abzocke!
Abfallende Netzfrequenz: Europa knapp am Blackout vorbei?


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)