Darf die Bundesregierung Impfstoffe einsetzen, die sich selbst übertragen?

In den sozialen Medien wird behauptet, dass der Paragraf 21 des Infektionsschutzgesetzes neu sei und dass dieser „nun“ erlaube, Impfstoffe mit ansteckenden Mikroorganismen zu versehen.

Autor: Tom Wannenmacher

Die Behauptung

Angeblich gibt es ein neues Gesetz der deutschen Bundesregierung, in dem steht, dass man Impfstoffe, die Mikroorganismen enthalten, einsetzen darf, die sich selbst übertragen.

Unser Fazit

Die Behauptung, dass es in Deutschland ein neues Gesetz gäbe, welches Impfungen mit übertragbaren Mikroorganismen erlaubt, ist falsch. Das Gesetz existiert seit knapp 23 Jahren, und ohne lebendige Mikroorganismen gäbe es so manche Impfung überhaupt nicht.

Angeblich gibt es ein neues Gesetz der deutschen Bundesregierung, indem steht, dass man Impfstoffe einsetzen darf, die sich selbst übertragen. Dieses neue Gesetz sei unbemerkt von der Öffentlichkeit in Kraft getreten und man dürfe sofort in Deutschland Impfstoffe verwenden, die Mikroorganismen enthalten, welche von Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Es handelt sich dabei um solche Statusbeiträge:

Screenshot: "Neues Gesetz: Bundesregierung darf Impfstoffe einsetzen, die sich selbst übertragen"
Screenshot: Facebookstatusbeitrag vom 11.2.2023

Der Statusbeitrag als Wortlaut:

„Neues Gesetz: Bundesregierung darf Impfstoffe einsetzen, die sich selbst übertragen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist ein neues Gesetz in Kraft getreten! Ab sofort dürfen in Deutschland Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html) heißt es dazu: „Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“

Stimmt das?

Nein, diesen Paragrafen gibt es nun schon knapp 23 Jahre!

Ein Blick auf den Paragrafen

Hier der Paragraf 21 Infektionsschutzgesetz im Wortlaut:

„Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“

Dieser Paragraf existiert, seit das Infektionsschutzgesetz am 20. Juli 2000 (siehe HIER) beschlossen wurde. Einzig am 9. August 2019 (siehe HIER) wurde er bezüglich eines Paragrafen des Soldatengesetzes geändert.

Um welche Mikroorganismen handelt es sich?

Dabei geht es um vermehrungsfähige Krankheitserreger, welche in Lebendimpfstoffen vorkommen. Diese finden sich beispielsweise in Impfstoffen gegen MasernMumpsRöteln und Windpocken (siehe HIER).

In seltenen Fällen können diese abgeschwächten Viren auch übertragen werden, was allerdings keine gesundheitsschädliche Auswirkung hat: Im Allgemeinen ist jeder gegen die obigen Krankheiten selbst geimpft, und selbst wenn jemand dagegen nicht geimpft ist, so sind die Krankheitserreger so abgeschwächt, dass sie nicht die Krankheit auslösen.

Thema COVID!

In diesem Zusammenhang kommt auch immer wieder das Thema COVID ins Spiel, doch die COVID-19 Impfstoffe sind keine Lebendimpfstoffe, sondern mRNA- und Vektor-Impfstoffe, sie enthalten weder lebendige noch tote Mikroorganismen. Sie werden auch nicht ausgeschieden, sondern die mRNA wird vom Körper auf natürliche Weise wieder abgebaut – es ist also gar nicht möglich, sich durch eine COVID-19 Impfung „anzustecken“, wenn man ungeimpft ist.

Wäre dies möglich, bräuchten wir gar nicht so viel impfen, sondern müssten einfach warten, bis sich sämtliche Ungeimpften bei geimpften Personen mit dem Wirkstoff „angesteckt“ hätten – Problem gelöst! So einfach ist es jedoch nicht.

Fazit

  • Die Behauptung, dass es in Deutschland ein neues Gesetz gäbe, welches Impfungen mit übertragbaren Mikroorganismen erlaubt, ist falsch.
  • Das Gesetz existiert seit knapp 23 Jahren, und ohne lebendige Mikroorganismen gäbe es so manche Impfung überhaupt nicht.
  • Ein Zusammenhang mit den COVID-19-Impfstoffen gibt es überhaupt nicht, da diese Impfstoffe nicht einmal Mikroorganismen enthalten.

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