Verbraucherinnen und Verbraucher können sich ab dem 1. Juli mit dem Kündigungsbutton schnell und unkompliziert von Verträgen lösen. Mit der neuen Schaltfläche können kostenpflichtige Laufzeitverträge, die sich über eine Webseite abschließen lassen, gekündigt werden.
Einheitliche Kündigungsprozedur rückt näher
Dazu gehören etwa Zeitschriftenabos, Streamingabos oder Fitnessstudioverträge. Das gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden.
„Lange hat eine einheitliche und einfache Möglichkeit gefehlt, Verträge zu kündigen. Viele Anbieter haben Kündigungen besonders kompliziert gestaltet, um Verbraucher davon abzuhalten. Das ist jetzt dank des Kündigungsbuttons für viele Bereiche nicht mehr möglich.“
Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern
Bei fehlendem Button fristlose Kündigung möglich
Der Button muss auf der Webseite schnell und einfach zugänglich sowie eindeutig beschriftet sein. Nach Klicken des Buttons können Verbraucher ihre Daten und den gewünschten Endtermin auf einer weiteren Seite eingeben. Anschließend erhalten sie eine Bestätigung, dass die Kündigung abgeschickt wurde.
Kein Button? Fristlose Kündigung zulässig
Stellt ein Unternehmen keinen Kündigungsbutton zur Verfügung, obwohl es das müsste, kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
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