Diskussion um Nachnamen-Änderungsvorschlag der Grünen: Sollen Kinder künftig den Nachnamen beider Elternteile tragen?

Ein kontroverser Vorschlag der Grünen sorgt für Diskussionen: Sollen Kinder künftig den Nachnamen beider Elternteile tragen? Während einige den Vorschlag als fortschrittlich und gerecht empfinden, sehen andere darin eine unnötige Komplikation.

Autor: Nick L.

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Wenn Herr Schneider und Frau Müller heiraten und sich entscheiden, dass ihr Kind den Nachnamen beider Elternteile tragen soll, könnten sie den Namen „Schmüller“ wählen. Dieser Name setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der beiden Nachnamen zusammen und würde sowohl die Identität der Mutter als auch des Vaters in dem neuen Familiennamen widerspiegeln – eine solche Namensverschmelzung schlagen jedenfalls die Grünen vor.

„Meshing“ statt Doppelnamen: Grüne werben für Verschmelzung von Nachnamen

Die geplante Reform des Namensrechts durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat bei den Grünen zu einem Diskussionspunkt geführt: Neben der Option der Doppelnamen mit Bindestrich brachten sie auch die Möglichkeit der Verschmelzung von Nachnamen auf den Tisch. Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, fand diese Idee sehr ansprechend und erfrischend. Jedoch stieß der Vorschlag bei der FDP auf Widerstand.

In Großbritannien ist die Verschmelzung von Nachnamen bereits gängige Praxis. Wenn Herr James dort seine Partnerin Harrison heiratet, könnte das Paar den gemeinsamen Namen „Jamison“ annehmen. In Deutschland könnte ein ähnliches Verfahren angewendet werden, indem zum Beispiel aus Herrn Schneider und Frau Müller die Schnüllers oder Schmüllers werden. Die Idee der Verschmelzung von Nachnamen könnte somit bald auch in Deutschland Einzug halten.

„Wir sind offen, im Rahmen der Anhörung mit den ExpertInnen auch über weiterreichende Flexibilisierungen zu diskutieren.“

Antwort von Sonja Eichweide auf die Frage, ob sie die Idee der Verschmelzung von Nachnamen in Deutschland für sinnvoll halte

Widerstand gegen Grünen-Idee: FDP kritisiert Verschmelzung von Nachnamen

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr, widersprach hingegen der Idee der Verschmelzung von Nachnamen:

„Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd. Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt.“

Der Justizminister Marco Buschmann arbeitet an einer Reform des Namensrechts und plant, in Kürze einen Referentenentwurf vorzulegen. Die geplante Reform sieht vor, dass Ehepartner gemeinsame Doppelnamen führen dürfen. Bisher war es nur möglich, dass derjenige Ehepartner, dessen Name nicht Familienname wird, seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voran- oder nachstellt. Nach der Reform von Buschmann soll es auch für Kinder möglich sein, einen Doppelnamen zu tragen.

Außerdem soll die Reform auch die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung erleichtern. Hierfür soll künftig eine Erklärung gegenüber dem Standesamt genügen, anstatt ein kompliziertes Verfahren über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz durchlaufen zu müssen. Zusätzlich sollen auch namensrechtliche Traditionen von Minderheiten, wie etwa geschlechtsangepasste Familiennamen bei den Sorben, vereinfacht werden.

Buschmann betonte auf Twitter, dass die Reform des Namensrechts längst überfällig sei. Denn die bisherigen Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß und würden der Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht gerecht.

Nena Brockhaus spricht sarkastisch über den „Meshing-Vorschlag“

In dem Polit-Talk-Format „Viertel nach Acht“ des Senders „Bild“ kritisiert die Moderatorin Nena Brockhaus ebenfalls den Vorschlag der Grünen und bezeichnet ihn als „völlig irrsinnige Idee“. Sie sieht darin eine unnötige Komplikation und meint, dass der Vorschlag weder die Gleichberechtigung fördere noch ein Problem löse. Vielmehr sehe sie darin eine unnötige Belastung für die Kinder, da sie sich später entscheiden müssten, welchen Namen sie tragen wollen.

Zudem befürchtet Nena Brockhaus, dass durch den Vorschlag weitere Probleme entstehen könnten. So könnten Ehepaare, die nicht den gleichen Nachnamen tragen, benachteiligt werden und es könnten weitere bürokratische Hürden entstehen. Sie fordert daher, dass der bisherige Gebrauch beibehalten werden sollte, da dieser bewährt und einfach sei.

Fazit

Die Vorschläge der Grünen stoßen sowohl auf Kritik und Zustimmung aus verschiedenen politischen Lagern. Während Befürworter der Reform eine Anpassung des Namensrechts an moderne Lebensentwürfe und eine Stärkung von Minderheitenrechten fordern, warnen Kritiker vor einer Aushöhlung traditioneller Familienstrukturen und einer Verwässerung des Namensrechts. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Schritte in Richtung einer Namensrechtsreform in Deutschland unternommen werden.

Quellen:

Spiegel, Viertel nach Acht

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