In jüngster Zeit mehren sich Fälle, in denen Betrüger E-Mails im Namen der Kriminalpolizei (Kripo) verschicken, um an persönliche Daten und Geld von ahnungslosen Bürgern zu gelangen. Diese E-Mails suggerieren, dass der Empfänger in eine Strafsache verwickelt sei und dringend zur Kooperation aufgefordert wird. Unter dem Deckmantel der Dringlichkeit wird mit der Ausstellung eines Haftbefehls gedroht, sollte der Empfänger den Anweisungen nicht folgen. Ein typisches Beispiel für solch eine betrügerische E-Mail lautet:
„Sie werden von der Polizei für eine sehr dringende Vorladung benötigt. … Bitte kooperieren Sie, da sonst sofort ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wird.“

Die Masche der Betrüger
Diese Betrugsmails sind Teil einer Phishing-Strategie, die darauf abzielt, persönliche Informationen zu sammeln oder die Empfänger zur Überweisung von Geld zu bewegen. Die Betrüger setzen dabei auf die Angst und Unsicherheit der Betroffenen, um sie zur unüberlegten Preisgabe von sensiblen Daten oder zur Erfüllung von Zahlungsaufforderungen zu verleiten.
Offizielle Hinweise und Schutzmaßnahmen
Die Polizei stellt klar, dass weder die Landespolizei, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt noch ähnliche Institutionen Vorladungen per E-Mail verschicken oder zur Überweisung von Geld auffordern. Die Polizei Düren rät eindringlich, auf solche E-Mails nicht zu reagieren, Anhänge nicht zu öffnen, keine persönlichen Daten preiszugeben und auf keinen Fall Zahlungsaufforderungen nachzukommen. Wer bereits auf eine solche E-Mail geantwortet hat, sollte umgehend Beweise sichern und die Polizei kontaktieren, um Anzeige zu erstatten.
Fragen und Antworten zum Schutz vor Mails der „Polizei“
Frage 1: Wie erkenne ich betrügerische E-Mails in deren Namen?
Antwort 1: Achten Sie auf ungewöhnliche Aufforderungen, wie die sofortige Überweisung von Geld oder die Preisgabe persönlicher Daten. Offizielle Behörden kommunizieren solche Anliegen nicht per E-Mail.
Frage 2: Was soll ich tun, wenn ich eine solche E-Mail erhalten habe?
Antwort 2: Reagieren Sie nicht auf die E-Mail, öffnen Sie keine Anhänge, geben Sie keine persönlichen Daten preis und folgen Sie keinen Zahlungsaufforderungen. Informieren Sie die Polizei.
Frage 3: Kann die Polizei tatsächlich Vorladungen per E-Mail verschicken?
Antwort 3: Nein, offizielle Vorladungen werden nicht per E-Mail verschickt. Dies ist eine gängige Taktik von Betrügern.
Frage 4: Wie kann ich mich allgemein vor Phishing-E-Mails schützen?
Antwort 4: Seien Sie skeptisch bei E-Mails von unbekannten Absendern, überprüfen Sie die Absenderadresse, klicken Sie nicht auf Links oder Anhänge in verdächtigen E-Mails und verwenden Sie Sicherheitssoftware.
Frage 5: Was mache ich, wenn ich bereits auf eine betrügerische E-Mail geantwortet habe?
Antwort 5: Sichern Sie alle Beweise und kontaktieren Sie umgehend die Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.
Fazit
Die Zunahme betrügerischer E-Mails im Namen der Kripo stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und das Wohl der Bürger dar. Es ist von größter Wichtigkeit, dass die Öffentlichkeit über diese Betrugsversuche informiert ist und weiß, wie sie sich schützen kann. Indem man wachsam bleibt, die Zeichen erkennt und richtig handelt, kann man sich vor solchen Betrügereien schützen. Die Kripo steht als Ansprechpartner zur Verfügung, um Unterstützung zu leisten und den Betrügern das Handwerk zu legen.
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Quelle: presseportal
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