Österreich spaßt nicht: Wenn die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz nicht eingehalten wird, drohen saftige Strafen!

Ab dem 1. November gilt in Österreich die 3G-Regel, was bedeutet, dass alle Mitarbeiter, die physischen Kontakt mit anderen Personen am Arbeitsplatz haben, einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen müssen.

„Kaa 3G? Schleich di!“

Dabei wird nicht gespaßt! Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter mit Beginn der Verordnung am 1. November nicht mehr ohne Nachweis an den Arbeitsplatz lassen. Sollten dagegen verstoßen werden, drohen laut dem Covid-Maßnahmengesetz drakonische Strafen:
Arbeitnehmer müssen dann bis zu 500 Euro Strafe zahlen, Arbeitgeber sogar bis zu 3.600 Euro.

Es geht aber noch härter: Laut Rechtsexperten dürfen Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern keinen 3G-Nachweis bekommen, sogar das Gehalt streichen, sofern die Arbeit nicht im Homeoffice durchgeführt werden kann. Sogar eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen sei möglich.

Die 3G-Pflicht gilt allerdings nicht für Arbeitsplätze, wo der Kontakt mit anderen Personen quasi ausgeschlossen ist, beispielsweise auch für LKW-Fahrer. Explizit gelte sie aber für Spitzensportler und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich.

Wo trotzdem noch eine Maskenpflicht gilt

Grundsätzlich wird keine Schutzmaske mehr benötigt, wenn die 3G-Pflicht eingehalten wird. In einigen Bereichen ist aber trotzdem noch eine Schutzmaske verpflichtend, so beispielsweise für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Dies gilt auch für Besucher der Einrichtungen: Nicht nur 3G, sondern auch eine Schutzmaske ist Pflicht.


Quelle: Puls 24
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Nach den 3-G-Regeln müssen die Menschen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet wurden. Aber es gibt immer noch Menschen, die nicht geimpft sind, und Betrüger wollen dies ausnutzen, indem sie gefälschte Impfpässe mit Covid-Aufklebern zum Kauf anbieten.
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)