Betrügerische Verkäufer umgehen Käuferschutz

Ein Marktcheck-Zuschauer entdeckt auf etsy.com eine elektrische Kaffeemühle für 500 Euro. Die Zahlung wickelt er über Paypal ab und verlässt sich auf den garantierten Käuferschutz. Nachdem die bestellte und bezahlte Mühle nicht ankommt, weigert sich Paypal jedoch, für den Schaden aufzukommen – der Verkäufer habe Belege vorgelegt, aus denen hervorginge, dass die Ware geliefert worden sei, so das Unternehmen. Einem weiteren Zuschauer ergeht es ähnlich: Eine per Paypal bezahlte Uhr für 1.287 Euro wird ihm nie zugestellt, Paypal verweigert aber den Käuferschutz – der Verkäufer habe die Zustellung belegt.

Lücken beim Käuferschutz?

Wie unsere Recherchen zeigen, genügen bei Paypal unter anderem folgende Belege, um eine Sendung als beim Käufer zugestellt zu deklarieren: Eine „nachprüfbare Online-Sendungsnummer“, ein „Versanddatum“ und eine „Empfängeradresse, die mindestens den Ort (…) oder die Postleitzahl (…) enthält.“ Und genau das können Betrüger ausnutzen: Sie lassen die Waren einfach an eine andere Adresse mit derselben Postleitzahl liefern. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht hier eine Sicherheitslücke: „Wir haben einmal den Beleg vom Verkäufer und dann auf der anderen Seite den Kunden, der zwar versichern kann, das Paket nicht bekommen zu haben. Da steht Aussage gegen Aussage und Paypal entscheidet nach eigenen Regeln, ob sie dem Käuferschutzbegehren nachgehen wollen oder nicht.“

Was können Geschädigte tun?

Wenn Sie Opfer dieser Betrugsmasche sind, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Versuchen Sie, die genaue Lieferadresse vom jeweiligen Zusteller zu erhalten, um beweisen zu können, dass nicht an Sie geliefert wurde, sondern an jemand Drittes. Häufig weigern sich die Paketdienste aus Datenschutzgründen, die Adressdaten herauszugeben. Die Polizei kann die Herausgabe der Adresse jedoch erwirken.

Quelle:

Marktcheck SWR

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 13. Juni 2023.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)