Die Anklage gegen den Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich wirft ein beunruhigendes Licht auf die Verwendung von Stiftungsgeldern bei der „Stiftung Corona-Ausschuss“. Der Fall, der weit über juristische Kreise hinaus Beachtung findet, ist nicht nur wegen seiner Verbindung zur „Querdenker“-Bewegung interessant, sondern auch wegen des schwerwiegenden Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue, der das Vertrauen in gemeinnützige Organisationen und die politische Landschaft in Deutschland erschüttern könnte.

Der Kern der Anklage

Im Zentrum der Anklage steht der Vorwurf, dass Fuellmich, ehemaliger Co-Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der „Querdenker“-Partei „dieBasis“, unrechtmäßig Stiftungsgelder für persönliche Zwecke verwendet haben soll. Zwischen März 2021 und Juli 2022 soll er in 18 Fällen insgesamt 357.000 Euro unrechtmäßig auf sein Kanzlerkonto überwiesen haben. Diese Enthüllungen stellen nicht nur seine Integrität infrage, sondern auch die der Stiftung selbst.

Reiner Fuellmichs Rolle und Verhaftung

Reiner Fuellmichs Rolle als Gesellschafter und Geschäftsführer der Stiftung, die sich überwiegend aus Spenden finanzierte, war von großer Bedeutung. Seine Verhaftung im Oktober und die anschließende Untersuchungshaft unterstreichen die Schwere der Vorwürfe und die Bedeutung des Falles für die Rechtsordnung.

Die Stiftung und ihre Regeln

Die „Stiftung Corona-Komitee“ wurde im Sommer 2020 mit der ausdrücklichen Auflage gegründet, alle Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Die Anklage wirft jedoch ein kritisches Licht auf die Einhaltung dieser Bestimmungen und zeigt möglicherweise schwerwiegende Mängel in der internen Kontrolle und Verwaltung der Stiftung auf.

Fazit: Ein Fall mit weitreichenden Folgen

Der Fall Reiner Fuellmich wirft wichtige Fragen nicht nur zur persönlichen Integrität, sondern auch zur Rechenschaftspflicht und Transparenz in gemeinnützigen Organisationen auf. Die Auswirkungen dieses Falles könnten weit über die „Stiftung Corona-Ausschuss“ hinausgehen und zu einer intensiveren Diskussion über die Aufsicht und Regulierung solcher Einrichtungen in Deutschland führen.

Quelle:  HNA

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