Abo-Falle auf lebenslaufschreiben.com

Sie erstellen gerade einen Lebenslauf und suchen im Internet nach Vorlagen? Möglicherweise landen Sie bei lebenslaufschreiben.com – einem Lebenslaufgenerator. Online können alle Informationen eingetippt und ein sehr professioneller Lebenslauf gebastelt werden. Doch Vorsicht: Sie werden in eine Abo-Falle gelockt.

Autor: Claudia Spiess


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Patrick bewirbt sich um einen Job und erstellt seinen Lebenslauf auf lebenslaufschreiben.com. Das Tool ist einfach anzuwenden und scheinbar kostenlos. Er tippt alle Informationen ein und möchte das Ergebnis herunterladen. Anscheinend kostet der Download € 1,45. Da Patrick viel Zeit und Mühe in die Erstellung gesteckt hat, bezahlt er. Vier Wochen später ist er aber sehr verwundert. Ihm wurden € 29,99 von seiner Kreditkarte abgebucht. Im Folgemonat wieder € 29,99. Wie ist das möglich? Unser Kooperationspartner Watchlist Internet hat die Seite unter die Lupe genommen.

Screenshot der Webseite lebenslaufschreiben.com / Watchlist Internet
Screenshot der Webseite lebenslaufschreiben.com / Watchlist Internet

Was bietet lebenslaufschreiben.com?

Auf lebenslaufschreiben.com können Sie online einen Lebenslauf erstellen und das Ergebnis als Word und PDF herunterladen – so das Angebot auf der Website. In nur 3 Schritten haben Sie einen „exzellenten Lebenslauf“ in der Hand und das wohl kostenlos. Denn von Kosten ist vorerst nichts zu finden.

Wir haben das Tool gleich ausprobiert und einen Lebenslauf erstellt. Der Lebenslaufgenerator ist einfach zu bedienen und ermöglicht es, alle wichtigen Daten einzutippen.

Erstellung eines Lebenslaufs auf lebenslaufschreiben.com / Screenshot Watchlist Internet
Erstellung eines Lebenslaufs auf lebenslaufschreiben.com / Screenshot Watchlist Internet

Nachdem wir mühevoll alle Daten angelegt haben, möchten wir jetzt unser Ergebnis herunterladen. Das ist aber nicht möglich. Der Download kostet. 3 verschiedene Pakete stehen zur Wahl: € 1,45 | € 1,95 | € 10,45.

Der erstellte Lebenslauf kostet etwas / Screenshot Watchlist Internet
Der erstellte Lebenslauf kostet etwas / Screenshot Watchlist Internet

Wie lockt lebenslaufschreiben.com in eine Abo-Falle?

Wer mit viel Aufwand auf lebenslaufschreiben.com einen Lebenslauf erstellt hat, wird den kleinen Betrag höchstwahrscheinlich bezahlen und einen Monat später überrascht sein. Mit der Bezahlung des Betrags haben Sie nämlich ein Abo abgeschlossen, dass Sie monatlich € 29,99 kostet.

Der Anbieter schreibt im Kleingedruckten, dass Sie ein Abo abschließen, welches alle 4 Wochen € 29,99 kostet. Diese Information wird erst ersichtlich, wenn Sie hinunter scrollen.  

„Ihr Abonnement verlängert sich automatisch nach 14 Tagen, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine Kündigung. Verlängerte Abonnements werden alle 4 Wochen mit dem € 29,99 berechnet. Sie können jederzeit kündigen.“

Da Sie nur im Kleingedruckten und widersprüchlich über diesen Vertragsabschluss aufgeklärt wurden, ist dieser Abo-Vertrag ungültig. Auch wenn Sie Ihre Kreditkartendaten oder Ihre E-Mail-Adresse freiwillig angeführt haben, kommt kein rechtmäßiger Vertrag zu Stande. Mit etwas Zeit und Mühe erhalten Sie Ihr Geld wieder zurück.

Erst im Kleingedruckten werden Sie informiert, dass Sie ein Abo abschließen. / Screenshot Watchlist Internet
Erst im Kleingedruckten werden Sie informiert, dass Sie ein Abo abschließen. / Screenshot Watchlist Internet

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

  1. Suchen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder der Webseite nach Kontaktmöglichkeiten.
  2. Kontaktieren Sie den unseriösen Abo-Anbieter und fordern Sie eine umgehende Kündigung sowie Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
  3. Weisen Sie darauf hin, dass dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, da Sie nicht eindeutig über den Vertragsabschluss aufgeklärt wurden.
  4. Gehen die unseriösen Abo-Anbieter nicht auf Ihre Forderung ein, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Denn: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
  5. Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

Quelle: Watchlist Internet

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