Der ADAC änderte nicht „kürzlich“ die Klausel über Impfschäden

Autor: Ralf Nowotny

Falsch
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Es kursiert die Behauptung, dass die ADAC-Unfallversicherung kürzlich Impfschäden nicht als erstattungsfähig hinzufügte. Die Passage gibt es jedoch schon sehr viel länger.

So einige sorgen sich darum, dass sie durch die COVID-19 Impfungen vielleicht einen Impfschaden erleiden, aber niemand für die Kosten aufkommt. Zusätzlich Öl ins Feuer wird gegossen, indem behauptet wird, die ADAC-Unfallversicherung habe sogar kürzlich erst Impfschäden explizit als erstattungsfähig ausgeschlossen.
Doch die Passage gibt es seit 2007.

Die Behauptung

Sowohl auf Blogs, als auch auf Twitter kursiert die Behauptung, die ADAC-Unfallversicherung habe kürzlich die Klauseln angepasst. Hier beispielsweise die Behauptung auf Twitter:


Oder in einem Blog:

Die Behauptung über die ADAC-Unfallversicherung in einem Blog
Die Behauptung über die ADAC-Unfallversicherung in einem Blog (Quelle)

Der Blog ergänzt zwar mit einem Update, dass die Klausel nun doch älter ist, änderte deshalb aber nicht die Artikelüberschrift und behauptet zudem, dass die Klausel nun nicht mehr auf der Homepage des ADAC stehen würde – was nicht wahr ist, sie ist immer noch dort zu lesen (siehe HIER, Abschnitt „Was gilt als versicherter Unfall bei der Unfallversicherung ? Was nicht?“).

ADAC widerspricht

Bereits in den Versicherungsbedingungen des ADAC mit dem Stand vom 15.11.2016 (siehe HIER) findet sich im Paragraphen 6, Absatz 2b die Klausel:

„Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person sowie Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.“

Laut dem ADAC ist die Klausel sogar noch älter, nämlich von 2007:

Der hier mehrfach geteilte Passus aus der ADAC Unfallversicherung wurde nicht wegen der aktuell diskutierten Corona-Impflicht aufgenommen. Er ist bereits seit 2007 Bestandteil der Versicherungsbedingungen.“

„Ich denke, es gibt keine Impfschäden???“

Dies wird ziemlich häufig kommentiert, doch niemand hat behauptet, es gäbe keine Impfschäden. Es ist nur so, dass sie äußerst selten sind und noch viel seltener als echte Impfschäden anerkannt werden.
Per Definition des RKI sind Impfschäden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“.
Es ist also bereits zu unterscheiden, ob es sich um eine Impfnebenwirkung, eine Impfkomplikation oder um eine einen echten, langfristigen Impfschaden handelt.
Laut dem Tagesspiegel wurden in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt 162,5 Millionen Impfdosen verabreicht. Anträge auf Entschädigungen aufgrund Impfschäden gab es bisher nur 1.630.
Von diesen 1.630 Anträgen wurde allerdings erst ein Bruchteil abschließend beurteilt, da die Prüfung der Anträge sehr umfangreich und zeitintensiv sei. Einige dieser Anträge wurden bereits wieder zurückgezogen, mindestens 25 Anträge wurden bewilligt, mindestens 41 Anträge wurden abgelehnt.
Oftmals kann auch nicht abschließend geklärt werden, ob ein Schaden tatsächlich von einer Impfung ausgelöst wurde, jedoch wird eine Entschädigung gewährt, wenn mehr für eine Kausalität spricht als dagegen.

Und wer zahlt dann für Impfschäden?

Nochmal: Ein Impfschaden gilt erst dann als Schaden, wenn er wirklich dauerhafter Natur ist und auf die Impfung zurückzuführen ist. Kopfschmerzen, Ausschlag oder Fieber nach einer Impfung sind unerwünschte Nebenwirkungen, aber keine Impfschäden. Diese müssen mindestens sechs Monate der Impfung immer noch auftreten.
Einige Versicherungen zahlen bei anerkannten Impfschäden, andere nicht:

  • Krankenversicherung: Kommen für die Behandlungskosten auf, zudem Geldleistungen für Verdienstausfall
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Müssen in jedem Fall zahlen, wenn man berufsunfähig wird, unabhängig vom Verschulden, es sei denn, dass ein Impfschaden explizit in den AGB ausgeschlossen wird
  • Risikolebensversicherung: Für diese gilt dasselbe Prinzip, es gibt keinen Nachteil für Geimpfte, siehe auch unseren Faktencheck HIER
  • Unfallversicherung: Nur manche privaten Unfallversicherungen decken Folgeschäden von Impfungen ab, der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich

Auf jeden Fall aber haftet der Staat ebenfalls, was auch im Infektionsschutzgesetz geregelt ist.

Fazit

Impfschäden gibt es natürlich, aber kommen nur äußerst selten vor. Dies ist auch schon lange bekannt, weswegen die ADAC-Unfallversicherung diese als erstattungsfähig in ihren Klauseln ausschließt, und das bereits seit 2007. Andere Versicherungen übernehmen jedoch Kosten, und der Staat haftet auf jeden Fall.

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