Hennigsdorf – Vor einer besonders dreisten Betrugsmasche will die Hennigsdorfer Polizei hiermit warnen!

Am Freitag erhielt ein völlig unbescholtener Bürger  aus Hennigsdorf einen „Haftbefehl“ von einem angeblichen Oberstaatsanwalt „bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt“.

Darin wurde er aufgefordert eine Zahlung über eine fünfstellige Eurosumme vorzunehmen ansonsten müsse er eine dreijährige Gefängnisstrafe verbüßen. Durch eine Mindestzahlung einer vierstelligen Eurosumme innerhalb von drei Werktagen kann er diese aber abwenden.

Das Schreiben entspricht vom Aufbau her dabei den standardisierten Haftbefehlen. Offenbar wurde ein tatsächlicher Haftbefehl verfälscht durch Änderung der Personalien sowie der Höhe der Geldstrafe und der Anzahl der Tagessätze.

Der Senior wurde dadurch stark verunsichert, zahlte aber nicht, sondern erstattete im Revier in Hennigsdorf Anzeige wegen versuchten Betruges. Darüber hinaus wird ebenfalls wegen des Verdachts der Urkunden-fälschung und Amtsanmaßung ermittelt.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass noch weitere Senioren ähnliche Schreiben erhalten haben, warnt die Polizei ausdrücklich vor dieser Masche. Vor ca. vier Wochen ging ein ähnliches Schreiben in Neu-ruppin ein.

Hinweis:

Wenn Sie also ein entsprechendes „amtliches Schreiben“ erhalten haben, dass Sie sich nicht erklären kön-nen, scheuen Sie nicht den Kontakt zur Polizei. Unsere Beamten prüfen völlig unvoreingenommen!

Zahlen Sie nur, wenn die Angaben (und ggf. auch die Vorwürfe) korrekt sind. Und – ein derartiges Schreiben kommt nie allein und unangekündigt, sondern ist ggf. das letzte einer Vielzahl!

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