Nein, Aldi schließt durch 2G-Regel niemanden aus

Autor: Claudia Spiess

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2G bei Aldi? Screenshot Facebook
2G bei Aldi? Screenshot Facebook

Auf Facebook macht sich Empörung breit, dass Aldi durch die 2G-Regel Menschen vom alltäglichen Einkauf ausschließen würde.

Der Beitrag bezieht sich auf einen Bericht des Karlsruhe-Insider.

Screenshot Facebook Posting zu Aldi 2G-Regel
Screenshot Facebook Posting zu Aldi 2G-Regel

Das Posting im Klartext (sic!): „So Leute jetzt auch bei Aldi Süd 2G Regel das ist nicht mehr Lustig wer keine Impfung oder genesen darf man nicht mal einkaufen gehen das ist ist nicht gut was Sollen die LEute ohne Impfung machen keine Toiletten Papier kaufen muss jetzt jeden impfen lassen gegen Corona COVID-19
Dann könnt ihr wieder einkaufen gehen und Party machen“

Artikel bestehen nicht nur aus Überschriften!

Der Karlsruhe-Insider betitelt den Artikel mit „Zutritt verboten: 2G-Regel kommt wohl für Aldi noch im Dezember“. Liest man nicht weiter, hält man – wie der Facebook-Nutzer – die 2G-Regel bei Aldi für beschlossene Sache.

Dem ist jedoch nicht so, wie man beim Lesen des Artikels erfahren kann:

Der Discounter-Riese Aldi hat bereits zu der 2G-Regelung in Supermärkten und Discountern ein Statement abgegeben: „Einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen würde grundsätzlich unserem Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen“. Dieser Meinung schlossen sich auch weitere Ketten wie REWE und Kaufland an.

2G-Regel für Supermärkte

Im Artikel des Karlsruhe-Insider geht es darum, dass Supermärkte wie Aldi die 2G-Regel in ihren Filialen umsetzen können. Diese Möglichkeit gibt es bereits für Supermärkte in Niedersachsen und Hessen. – Wir berichteten. Baden-Württemberg soll nun auch nachziehen.

In Baden-Württemberg richten sich die Maßnahmen nach einem 4-stufigen Alarmsystem. Dementsprechend gibt es eine Aktualisierung, die seit 4. Dezember 2021 gültig ist. In dieser Übersicht kann man folgendes lesen:

„Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G.“

Weiters wird angeführt, was als Grundversorgung im Einzelhandel anzusehen ist. Unter anderem: Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden).

Fazit

Hier wurden alleine durch das Lesen der Überschrift voreilige Schlüsse gezogen.

2G gilt nur für Einzelhandel, der NICHT zur Grundversorgung zählt, wie man den aktuellen Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg entnehmen kann.


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Quelle: Karlsruhe-Insider, Baden-Württemberg.de

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