Mehr als 18.000 deutsche Haushalte haben genug von Amazons dreister Masche und ziehen vor Gericht. Sie verklagen den Streaming-Giganten Amazon Prime wegen unzulässiger Geschäftspraktiken. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mitteilte, haben sich bereits 18.534 Menschen der Sammelklage angeschlossen. Diese Möglichkeit besteht seit dem 23. Mai für alle, die vor dem 5. Februar eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Amazon Prime abgeschlossen haben.

Was war passiert?

Amazon hatte seine Prime-Kunden vor eine unverschämte Wahl gestellt: Entweder sie sehen künftig Werbung beim Streamen oder sie zahlen knapp drei Euro mehr im Monat, um weiterhin werbefrei streamen zu können. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist eine solche Umstellung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig. „Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar. Auch wenn der Kampf gegen einen so mächtigen Anbieter viele Ressourcen verschlingt: Wir nehmen ihn an und zeigen klare Kante gegen solches Fehlverhalten“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Anmeldung zur Klage ist beim Bundesamt für Justiz möglich, die Verbraucherzentrale Sachsen bietet weitere Unterstützung an. Der Streaming-Riese weist alle Vorwürfe zurück und betont, alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben. Mehr als 18.000 deutsche Haushalte sehen das offenbar anders.

Warum klagen so viele Haushalte gegen Amazon Prime?

Die empörte Reaktion der Amazon-Prime-Nutzer zeigt deutlich: Die Dreistigkeit des Streaming-Giganten hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Für viele Kundinnen und Kunden war es ein dreister Vertrauensbruch, dass Werbung ohne ihre aktive Zustimmung oder die Alternative, mehr zu bezahlen, eingeblendet wurde. Diese Praktiken verstoßen eindeutig gegen geltendes Recht und haben zu einer massiven Sammelklage geführt.

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Was verlangt die Verbraucherzentrale Sachsen?

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert, dass Amazon die rechtswidrige Praxis sofort einstellt und die betroffenen Kundinnen und Kunden entschädigt. Andreas Eichhorst betont, dass es nicht nur um finanzielle Entschädigung geht, sondern auch darum, ein Zeichen gegen die Marktmacht großer Konzerne zu setzen. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen wie Amazon merken, dass sie sich nicht alles erlauben können.

Welche Chancen hat die Sammelklage?

Die Chancen für eine erfolgreiche Sammelklage stehen gut. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Vertragsänderungen dürfen nur mit aktiver Zustimmung der Kundinnen und Kunden erfolgen. Dagegen hat Amazon hier eindeutig verstoßen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen, der andere Unternehmen von ähnlichen Praktiken abschreckt.

Wie kann man sich der Klage anschließen?

Wer von den fragwürdigen Änderungen betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt dabei umfassend. Wichtig ist, dass sich möglichst viele Betroffene anmelden, um den Druck auf Amazon zu erhöhen und die Erfolgsaussichten der Klage zu maximieren.

Was bedeutet dies für die Zukunft von Amazon Prime?

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte Amazon gezwungen sein, seine Geschäftspraktiken grundlegend zu ändern. Dies könnte auch Auswirkungen auf andere Streaming-Dienste haben, die ähnliche Modelle erwägen. Für die Kunden wäre dies ein großer Sieg, da er die Macht der Verbraucher stärkt und Unternehmen dazu zwingt, fairer zu handeln.

Fazit

Die Sammelklage gegen Amazon Prime ist ein deutliches Signal: Verbraucherinnen und Verbraucher lassen sich nicht alles gefallen. Es geht nicht nur um Werbepraktiken, sondern um das grundsätzliche Vertrauen in große Unternehmen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte sie einen wichtigen Präzedenzfall schaffen und andere Unternehmen zu mehr Fairness zwingen. Es liegt nun an uns, diese Bewegung zu unterstützen und für unsere Rechte einzustehen. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ein und zeigen Sie, dass wir Verbraucher nicht machtlos sind. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass solche Machenschaften der Vergangenheit angehören!

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Quelle: der Standard und t-online.de

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