Ein Bild mit einem Schild macht zumindest äußerlich den Eindruck, worüber sich zahlreiche Nutzer auf Facebook aufregen. Woher kommt das Schild und was ist der Hintergrund dazu?

So sagt ein zahlreich geteilter Beitrag auf Facebook aus:

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

„Tja. So läuft das hier. Die Täter bekommen jede Menge Verständnis, Unterstützung, Angebote und Hilfe und ihre Opfer gehen leer aus. Ist beim Stalking, häuslicher Gewalt usw. genauso“

Auf dem Schild ist zu lesen:

„Ambulantes Therapieprogramm zur Integration von Gewaltstraftätern mit Migrationshintergrund“

darunter in kleinerer Schrift:

„gefördert durch die Europäische Union,
Europäischer Integrationsfonds, EIF 07-316″

Ist das Schild echt?

In der Tat wurde an dem Foto nichts manipuliert. Wir wissen nicht, wie alt das Foto ist (dass das wichtig ist, werdet ihr gleich merken), das Schild jedoch existierte zumindest mal.

„Unfassbar! Also die sollte man…..“

Haaaalt, nicht so schnell mit der Aufregung! Werfen wir doch erst einmal einen genaueren Blick auf das Schiild, da steht nämlich ein Hinweis drauf, der uns zu der Quelle führt: EIF 07-316.

Die Abkürzung EIF steht für „Europäischer Integrationsfonds“. Die erste Zahl 07 ist die Jahreszahl der Entstehung jenes Fonds, nämlich 2007, 316 dürfte die interne laufende Nummer des Beschlusses sein.

Ein genauerer Blick

Netterweise wurde im Originalposting auf Facebook sogar zu der korrekten Seite auf dem Informationsportal des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) verwiesen. Allerdings sollte man auch die Seiten richtig lesen, wenn man sie schon verlinkt. Das erspart einem Peinlichkeiten. Also holen wir das mal für alle nach:

„Am 25.Juni 2007 hat der Rat der Europäischen Union die Entscheidung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (EIF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 erlassen (435/2007/EG ABl. L 168/18 vom 28.06.2007).“

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Sprich: Im Zeitraum von 2007 – 2013 gab es tatsächlich jenes Programm. Ziel davon war es, sogenannte Drittstaatenangehörige, also Menschen, die dauerhaft in Deutschland wohnen, aber deren Nationalität nicht Deutsch ist und auch nicht aus der EU kommen, mittels Bildungs- und anderen Angeboten zu unterstützen und zu integrieren. Ein Teil jenes Programms war auch die „Integration von Gewaltstraftätern mit Migrationshintergrund“.

„Also doch! Die Flüchtlinge kriegen… Oder?“

Geduld, jetzt kommen wir zu dem wichtigen Punkt. Nicht nur dass das Programm nur bis 2013 ging, also noch vor Beginn der Flüchtlingskrise endete, es schließt auch Flüchtlinge aus jenem Programm aus!

Screenshot BAMF
Screenshot BAMF

Nicht gefördert werden Flüchtlinge und Vertriebene

Nochmal deutlich: Dieses spezielle Programm gab es nur für Menschen, die dauerhaft in Deutschland wohnen, aber keinen deutschen Pass besitzen und kein EU-Bürger sind, nicht aber Flüchtlinge!

Und wie schaut es heute aus?

Wie schon oben geschrieben, existierte das Programm nur bis 2013. Es gibt nun allerdings ein ähnliches Programm mit einer neuen Zielausrichtung seit 2014. Jenes neue Programm nennt sich AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds). Einen direkten Nachfolger des EIF-Programmes gibt es nicht.

Im AMIF-Programm geht es nun um ein gemeinsames Europäisches Asylsystem, legale Migration und Rückkehrpolitik. Über die Maßnahme auf dem obigen Schild ist in dem neuen Programm nichts zu finden.

Fazit

Tatsächlich gab es jenes ambulante Therapieprogramm zur Integration von Gewaltstraftätern mit Mirgrationshintergrund, allerdings nur von 2007 – 2013, also noch vor der Flüchtlingskrise. Zudem waren Flüchtlinge von dem Programm ausgenommen. In den neuen Programmen des BAMF findet sich eine solche Maßnahme nicht explizit, dort wird sich auch um Migration, aber auch um Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimatländer gekümmert.

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Insofern mag das Foto vielleicht neu, vielleicht alt sein. Das Schild auf dem Foto ist aber ist auf jeden Fall alt.

 

 

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)