Schon wieder: Ausfall bei Facebook, Instagram und WhatsApp

Haben Sie Probleme mit WhatsApp? Überprüfen Sie den Serverstatus und finden Sie schnelle Lösungen auf Mimikama für ein reibungsloses Nutzererlebnis

💬Wie funktionieren typische Betrugsmaschen auf Instagram? Antworten finden Sie im Leitfaden Instagram-Betrug.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Nach dem Komplettausfall zu Beginn dieser Woche gab es gestern Freitag, 8.10.2021, erneut technische Probleme bei Facebook.

Facebook hat am Freitag zum zweiten Mal innerhalb einer Woche mit technischen Problemen zu kämpfen. Viele Nutzer hatten Probleme, Apps und Dienste des Konzerns zu erreichen, wie Facebook selbst auf Twitter schrieb:


„Uns ist bekannt, dass einige Nutzer Probleme beim Zugriff auf unsere Apps und Produkte haben. Wir arbeiten daran, die Dinge so schnell wie möglich wieder zu normalisieren und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.“

Auch bei „downdetector.com“ gab es deutliche Ausschläge und viele Nutzermeldungen. Im Vergleich jedoch zum Ausfall am Montag waren es am Freitag aber deutlich weniger Fälle – die Dienste waren nicht für alle Nutzer gestört.

Screenshot: downdetector
Screenshot: downdetector

Facebook gab zum Schluss Entwarnung:“Wir haben das Problem behoben, alles sollte jetzt wieder normal funktionieren“, hieß es einer Stellungnahme. Als Ursache verwies man jedoch auch dieses Mal wieder auf einen Konfigurationsfehler..

13-Jähriger soll Whatsapp und Facebook lahmgelegt haben

Auf Facebook und CO wird aktuell behauptet, dass der weltweite Ausfall, der Facebook, WhatsApp und Instagram am 4. Oktober 2021 für mehr als sechs Stunden außer Betrieb setzte, das Werk eines chinesischen Teenager-Hackers mit dem Namen „Sun Jisu“ war. Nein, Sun Jisu hat den Ausfall nicht verursacht. Diese Behauptung ist falsch.
Zum Faktencheck

 


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)