Die Behauptung

In einem Facebook-Video wird behauptet, ein Oberverwaltungsgericht habe Landwirten erlaubt, alle Auf- und Abfahrten von Autobahnen zu blockieren.

Unser Fazit

Die Behauptung ist falsch. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat lediglich gegen eine polizeiliche Auflage entschieden, die Blockadeintervalle von 30 Minuten vorsah. Eine uneingeschränkte Blockade aller Zu- und Abfahrten wurde nicht zugelassen.

Im Zusammenhang mit den bundesweiten Bauernprotesten gegen Subventionskürzungen kommt es immer wieder zu Fehlinformationen. Ein besonders prominentes Beispiel ist die falsche Behauptung über ein Gerichtsurteil zu den Autobahnblockaden in Brandenburg.

Gerüchte/Behauptungen zur Blockade von Autobahnen

In einem Facebook-Video (hier archiviert) wird behauptet, ein Oberlandesgericht habe den Landwirten die uneingeschränkte Blockade von Autobahnzu- und -abfahrten erlaubt. Diese Aussage ist irreführend und bedarf einer Richtigstellung.

Screenshot des fraglichen Videos auf Facebook
Screenshot des fraglichen Videos auf Facebook

Bewertung

Tatsächlich hatte sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und nicht ein Oberlandesgericht mit dem Fall befasst. Das Gericht beanstandete lediglich eine konkrete polizeiliche Auflage, die Blockaden auf 30-Minuten-Intervalle zu beschränken. Eine generelle Blockade aller Zu- und Abfahrten war nicht zulässig.

Der Sachverhalt

Am 8. Januar 2024 meldete ein Bauernverband Proteste an den Autobahnauf- und -abfahrten von sechs Anschlussstellen der Autobahnen 11 und 20 an. Die Polizei versuchte, diese durch verschiedene Auflagen einzuschränken, darunter eine 30-minütige Abstandsregelung für die Blockaden. Der Bauernverband klagte gegen diese Auflage, woraufhin das Verwaltungsgericht Potsdam und anschließend das OVG Berlin-Brandenburg zugunsten des Verbandes entschieden. Die übrigen Auflagen blieben jedoch unangetastet, da gegen sie keine Rechtsmittel eingelegt wurden.

Fazit

Die Behauptung, ein Gericht habe Landwirten erlaubt, alle Auf- und Abfahrten von Autobahnen zu blockieren, ist falsch. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat lediglich eine polizeiliche Auflage aufgehoben, die Blockaden auf Intervalle von 30 Minuten zu beschränken. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf diese konkrete Auflage, nicht auf eine generelle Erlaubnis, alle Auf- und Abfahrten zu blockieren.

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Quelle: DPA

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