Nach langem Widerstand seitens Polizei, Staatsanwaltschaften und konservativer Politiker wurde nun erstmals das 2014 beschlossene System zur SMS-Benachrichtigung von durch Funkzellenabfragen Betroffenen in Berlin umgesetzt.

Was ist eine Funkzellenabfrage? Eine Funkzellenabfrage wird dann durchgeführt, wenn Ermittlungsbehörden Informationen zu Personen benötigen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten haben. Hierzu werden die entsprechenden Datensätze – teilweise mehrere zehn- oder hunderttausende – durch Polizei und Justiz bei Mobilfunkbetreibern angefragt und nach Erhalt gerastert und durchsucht, um so Verdächtige mithilfe der Handydaten ausfindig machen zu können.

Betroffene müssen laut Gesetz informiert werden

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die von solch einer Überwachungsmaßnahme betroffen sind, durch die Behörden darüber informiert werden. Hierzu wurde 2014 im Abgeordnetenhaus das sogenannte Funkzellenabfragen-Transparenz-System beschlossen, welches vier Jahre später in Kraft trat. Durch dieses System sollen Menschen, deren Daten bei einer Funkzellenabfrage an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, per SMS darüber benachrichtigt werden.

Berlin versendet erste SMS

Erste Nachrichten dieser Art erhielten nun – weitere drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes -einige Betroffene in Berlin. Inhalt der SMS: „Ihre Handynummer und Vorratsdaten sind bei der Polizei gelandet“. Dazu ein Link, der die Personen über weitere Details zum Verfahren und der Funkzellenabfrage informiert. Wer im Falle einer solchen Abfrage informiert werden möchte, muss sich allerdings auf Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin dafür registrieren und diese Registrierung alle drei Monate erneut bestätigen.

Neben Berlin wollen auch andere Bundesländer zukünftig das Transparenz-System nutzen. So haben Hamburg und Baden-Württemberg bereits die entsprechende IT-Infrastruktur hierfür angefragt.

Hochgerechnet jeder Berliner mindestens einmal im Monat betroffen

Hochgerechnet war im vergangenen Jahr in Berlin im Rahmen von 592 Funkzellenabfragen in 559 Ermittlungsverfahren jeder Hauptstädter mindestens einmal im Monat betroffen. Davon waren sechs Nummern im Transparenz-System registriert, die entsprechend von den Behörden benachrichtigt wurden. Während zu diesem Zeitpunkt lediglich 3.500 Nummern im System registriert waren, sind es mittlerweile bereits 10.000.

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Gesetzesvorgaben wurden zuvor teils umgangen

Auch vor dem Beschluss von 2014 war das Informieren von Menschen, die von einer Funkzellenabfrage betroffen waren, gesetzlich vorgegeben. Dies wurde laut des damaligen Berliner Datenschutzbeauftragen allerdings regelmäßig nicht eingehalten und seitens der Politik und Staatsanwaltschaften zeitweise als nicht umsetzbar abgetan.


Quelle: Transparenz-System: Berlin informiert per SMS über Funkzellenabfragen (netzpolitik.org)

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