Neue Welle an betrügerischen Inkasso-Schreiben

Autor: Claudia Spiess

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Vorsicht Betrug: Fake-Inkasso-Schreiben im Umlauf
Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes

Das vermeintliche Inkasso-Unternehmen PRO COLLECT AG versendet aktuell Zahlungsaufforderungen und beruft sich auf eine Teilnahme am „EURO ONLINE/EUROJACKPOT-6-49“-Gewinnspiel.

Derzeit wenden sich Verbraucher:innen aus ganz Deutschland an die Verbraucherzentrale Brandenburg, die Post von dem vermeintlichen Inkasso-Unternehmen PRO COLLECT AG aus Köln erhalten haben.

Neu an der Masche ist: Betroffene werden aufgefordert, ein angebliches Abo zu kündigen und eine Einzugsermächtigung zu unterzeichnen.

Die Verbraucherzentrale warnt: „Reagieren Sie nicht!“

Über 100 Beschwerden aus ganz Deutschland sind allein am Wochenende im Postfach der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gelandet. Die Schreiben des falschen Inkasso-Unternehmens gaukeln den Empfänger:innen vor, dass sie einen Vertrag über eine Teilnahme an einem Gewinnspiel namens „EURO ONLINE/EUROJACKPOT-6-49“ abgeschlossen hätten.

Die Betroffenen sollen einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro bezahlen. Neu ist, dass keine Kontoverbindungsdaten für die Zahlung angegeben werden. Stattdessen sollen die Angeschriebenen eine Einzugsermächtigung unterzeichnen und diese an EURO ONLINE, Hanauer Landstraße 291b in 60314 Frankfurt am Main senden.

„Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, reagieren Sie auf keinen Fall“, sagt Juristin Michèle Scherer.

Dem Anschreiben liegen auch eine vorgefertigte Kündigung und ein Formular für die Einzugsermächtigung bei.

„Senden Sie diese Dokumente keinesfalls ausgefüllt und unterzeichnet an den Absender. Erstatten Sie stattdessen besser Anzeige bei der Polizei“, so die Verbraucherexpertin weiter.

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit bekannten falschen Inkasso-Unternehmen und den von diesen verwendeten Kontoverbindungen zusammengestellt. Verbraucher, die ein unseriöses Inkasso-Schreiben erhalten, können dies der Verbraucherzentrale Brandenburg melden.

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein seriöses oder unseriöses Schreiben in den Händen hält, kann sich individuell bei der VZB beraten lassen:

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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