Es klingt wie der Plot eines Hallmark-Films: Man erbt Geld von einem völlig Fremden. Im Film findet man die Liebe seines Lebens, auf sozialen Medien wahrscheinlich nur Betrüger.

Gleich viermal fiel ein 48-Jähriger aus Altrip einer Betrugsmasche zum Opfer. Seit Januar 2021 hatte eine Frau über ein soziales Netzwerk Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen und unter dem Vorwand, demnächst an einer schweren Krankheit zu versterben, ein Vertrauensverhältnis geschaffen. Die unbekannte Betrügerin versprach ihm ihr Erbe in Höhe eines sechsstelligen Betrages. Um die Auszahlung der Erbschaft möglich zu machen, sollte der Mann zunächst einen dreistelligen Transaktionsbetrag einem Anwalt überweisen. Eine solche Überweisung tätigte der Geschädigte insgesamt viermal. Das große Geld durch die Erbschaft blieb ihm jedoch verwehrt.

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Beispiel

Neben der regelmäßigen Warnung, fremden Personen niemals Geld zu übergeben bzw. zu überweisen, ergeht der Hinweis, vor einer Geldübergabe bzw. -überweisung das Vorhaben mit einem Verwandten oder Bekannten zu besprechen. Meist wird schon im Gespräch deutlich, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, nicht etwa um eine große Erbschaft.

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Quelle: PP / Polizei Rheinland-Pfalz
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