Betrug nach Handels-/Unternehmensregistereintrag

Ein Unternehmen zu gründen, ist mit viel Papierkram verbunden. Der Eintrag eines neuen Rechtsträgers im Handelsregister über das zuständige Amtsgericht und ist öffentlich einsehbar.

Autor: Susanne Breuer

Diese Daten sind auch über das Handelsregister oder vergleichbare Portale online abrufbar. Täter nutzen diese Möglichkeit aus, um zeitnah nach einer dort veröffentlichten Unternehmenseintragung unberechtigte und gefälschte Rechnungen zu versenden.

Warnung vor Betrug nach Registrierung eines Unternehmens

Das Justizportal des Bundes und der Länder warnt bereits online im Allgemeinen vor möglichen Betrugsmaschen:

„Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen – teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain -Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de – „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.“

Auch im Bundesanzeiger wird vor entsprechenden Betrügern gewarnt. Hier wird zudem eine Liste von „unlauteren Anbietern“ veröffentlicht.

Anschreiben sehen offiziell aus, sind es aber nicht

Die Täter gestalten offiziell wirkende Anschreiben und kontaktieren die z.B. im Handelsregister, Unternehmensregister, Bundesanzeiger usw. hinterlegten Ansprechpartner des neu eingetragenen Rechtsträgers (Firmen/Gesellschaften/usw.) per Post.

Die Anschreiben werden z.B. mit Wappen der jeweiligen Bundesländer versehen und die Empfänger werden zu einer Zahlung an ein dort genannte Bankkonto aufgefordert. Dabei nennen die Täter entsprechend die korrekten Daten (z.B. Veröffentlichungsdatum, HRA-Nr., Amtsgericht usw.).
In unseren beiden nachfolgenden Beispielen wurde eine neu gegründete KG (Kommanditgesellschaft) aus Hannover direkt im Anschluss per Briefpost kontaktiert. Einmal wurde das Niedersachsenwappen und die Bezeichnung „Zentrale Zahlstelle Justiz“ verwendet.

Auch das übrige Aussehen des Schreibens sieht für den Laien echt aus.

Gefälschtes Anschreiben nach Unternehmensregistrierung mit Niedersachsen Wappen. Bild: polizei-praevention.de
Gefälschtes Anschreiben nach Unternehmensregistrierung mit Niedersachsen Wappen. Bild: polizei-praevention.de

Zusätzlich wurde ein vorgefertigter SEPA-Überweisungsschein beigefügt. Das zweite Schreiben stammt angeblich von der „Zentrale[n] Zahlstelle Justiz“ aus Hamm und ist mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen versehen. Beide Schreiben nennen als Überweisungsziel ein Konto im Ausland (IE und BE gem. der IBAN).

Vorgefertigtes Überweisungsformular aus dem gefälschtem Anschreiben (Niedersachsen), Bild: polizei-praevention.de
Vorgefertigtes Überweisungsformular aus dem gefälschtem Anschreiben (Niedersachsen), Bild: polizei-praevention.de

Zudem wird auf eine zügige Zahlung (Frist 1 Woche / 3 Tage) hingewiesen. Dieses Zahlungsziel ist wahrscheinlich von den Tätern mit dem Hintergrund gewählt, da es sehr wahrscheinlich ist, dass kurz darauf die echte Zahlungsaufforderung vom echten zuständigen Amtsgericht beim Empfänger eintreffen wird. Die Täter müssen also schnell sein, wenn sie Erfolg haben wollen. Gleichzeitig erzeugt dies bei den Unternehmen einen zeitlichen Druck, der zu Fehlern verleitet.

Gefälschtes Anschreiben im Aussehen Amtsgericht Hamm, Bild: polizei-praevention.de
Gefälschtes Anschreiben im Aussehen Amtsgericht Hamm, Bild: polizei-praevention.de

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, hat die Möglichkeit, den Betrugsversuch oder nach bereits erfolgter Bezahlung den Betrug bei der örtlichen Polizei oder über die jeweilige Onlinewache anzuzeigen. Zudem können Sie Ihr zuständiges Amtsgericht über die Umstände informieren. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Schreibens haben, nutzen Sie die Möglichkeit z.B. ihr zuständiges Amtsgericht über die offiziellen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen. Nutzen Sie nicht die Kontaktdaten, die Sie im ggf. unechten Schreiben vorfinden.

Wenn Sie bereits überweisen haben, sollten Sie unverzüglich Ihre zuständige Bank kontaktieren. Bereits nach wenigen Stunden kann es sein, dass die Überweisung jedoch nicht mehr zu stoppen ist.

Eine informatorische Übersicht, welche Rechtsträger z.B. im Handelsregister A (HRA) und B (HRB) eingetragen werden, finden Sie hier beim Amtsgericht Hannover.

Quelle:

Landeskriminalamt Niedersachsen

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