Betrug: Der „WhatsApp Hilferuf“

Autor: Claudia Spiess

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Hört auf mit dem Enkeltrick! - Artikelbild von Roman Samborskyi / Shutterstock.com
Hört auf mit dem Enkeltrick! - Artikelbild von Roman Samborskyi / Shutterstock.com

„Hallo Mama“ oder „Hallo Oma“ sind die ersten Worte in WhatsApp-Nachrichten eines Betrugsversuchs, über den wir bereits oft berichtet haben.

Bekannt ist diese Betrugsvariante als „Enkeltrick“, bei dem angebliche Enkel in angeblichen Notsituationen ältere Personen via WhatsApp kontaktiert haben – in der Hoffnung, diese wären tatsächlich Großeltern und würden aus Sorge um ihre „Enkel“ helfen, ohne groß nachzudenken.

Betrüger werfen nun etwas größere Netze aus, nun richten sich derartige Nachrichten auch an mögliche Eltern. In diesen neuen Fällen sind die Eltern von erwachsenen Kindern betroffen.

„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt…“

Die Betrüger schreiben die Eltern per WhatsApp an und geben sich als Tochter oder Sohn aus und beklagen, dass das alte Mobiltelefon kaputt sei und man nun eine neue Telefonnummer habe. Die betroffenen Eltern werden von den Tätern aufgefordert, die neue Nummer am besten umgehend zu speichern und die originale Nummer zu löschen. Wir berichteten HIER.

Im weiteren Verlauf beklagen dann die sich als Kinder ausgebenden Betrüger, dass man sich zurzeit in finanziellen Nöten befände und ob die Eltern nicht ein oder zwei Rechnungen begleichen könnten.

Meistens erfahren Betroffene erst nach der erfolgten Überweisung, dass sie einem Betrug aufgesessen sind.

Absichern via Anruf

Die Polizei empfiehlt beim Empfang solcher Nachrichten, die absendende Nummer erst einmal zu Testzwecken anzurufen. In der Regel geht dort niemand ans Telefon.

Dann ist es ebenfalls empfehlenswert, das eigene Kind unter der bekannten Telefonnummer zu kontaktieren.

Von Überweisungen auf Anfrage rät die Polizei dringend ab. Personen, die aufgrund dieser Betrugsart einen finanziellen Schaden erlitten haben, wird empfohlen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und zu versuchen, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern.

Passend dazu: 

Quelle: Presseportal / Polizeiinspektion Leer/Emden


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