Angebliches Inkassoverfahren

Auftraggeberin soll eine „Euromillions The Lottery Company Ltd.“ sein. Verlangt werden Summen zwischen 500 und 600 Euro. Überweisungen sollen auf ein Konto in Belgien erfolgen. Der BDIU stellt klar: „Es handelt sich hier um einen eindeutigen Betrugsversuch.“

So behauptet die Firma unter anderem, Mitglied im BDIU zu sein.

„Das ist falsch, wie sich durch einen Blick in unsere Mitgliederliste leicht überprüfen lässt“, stellt ein Sprecher des Verbands klar. „Es gibt auch kein Inkassounternehmen, das unter diesem Namen im Rechtsdienstleitungsregister registriert ist.“

Ratsuchende, die eine Mahnung der „Grada GmbH“ erhalten haben, sollten keinesfalls direkt darauf antworten. Besondere Vorsicht ist beim Besuch der Website des angeblichen Inkassounternehmens geboten, auf der mehrere Formulare zur Kontaktaufnahme eingestellt sind. „Hier sollte man keine Daten eingeben“, so der BDIU-Sprecher. Auch ein Widerspruch gegen die falschen Forderungen sei nicht zu empfehlen.

„Betrüger nutzen die angegebenen Kontaktmöglichkeiten nicht zuletzt auch, um persönliche Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern abzugreifen. Diesen Gefallen sollte man ihnen nicht tun. Die einzig richtige Antwort auf ein gefälschtes Mahn-Schreiben ist eine Anzeige bei der Polizei.“

Immer wieder melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim BDIU, die Briefe falscher Inkassounternehmen erhalten haben und den Verband um Rat bitten. Sehr häufig geht es dabei um Lotto- oder andere Gewinnspiele, von denen die Empfänger nie zuvor gehört haben. Allerdings lassen sich die meisten Fälschungen leicht als solche erkennen. Denn oft enthalten die Briefe viele Fehler, Absender und Zahlungsempfänger stimmen nicht miteinander überein und die Zahlungen werden auf Konten im Ausland verlangt, was für deutsche Inkassounternehmen sehr ungewöhnlich wäre.

Lesen Sie auch >   Drosten hat Erkenntnisse veröffentlicht: Eine Richtigstellung

Rat zum richtigen Umgang mit Mahnschreiben

Rat gibt hier der Inkassoverband auf seiner Website www.inkasso.de. Im Verbraucher-Bereich der Seite hat der BDIU umfangreiche Informationen über Inkasso hinterlegt. Unter anderem kann man sich hier darüber informieren, wie man Mahnschreiben auf ihre Echtheit überprüft. Ein Beispielschreiben mit interaktiven Schaltflächen erklärt, welche Bestandteile eine seriöse Inkasso-Mahnung enthält.

„Inkassounternehmen müssen in ihren Schreiben genaue Angaben zum Grund der Forderung und zum Gläubiger beziehungsweise der Gläubigerin machen. Seriöse Inkasso-Forderungen beziehen sich auf Rechnungen, die nicht fristgerecht bezahlt wurden. Mit den Angaben im Mahnschreiben kann man daher leicht überprüfen, ob man die Forderung kennt – denn in aller Regel weiß man ja, wenn irgendwo noch Zahlungen offenstehen.“

Wenn es sich bei dem Absender um ein registriertes Inkassounternehmen handelt und bestehen Zweifel an der Forderung, empfiehlt der BDIU, das Unternehmen zu kontaktieren.

„Echte Inkassounternehmen werden alles tun, um den Zahlungsanspruch so klar und eindeutig wie möglich zu erklären.“

Quelle: Presseportal
Über den BDIU
Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. sind rund 500 Unternehmen des Forderungsmanagements organisiert. Sie vertreten die Interessen von gut 500.000 Auftraggebern aller relevanten Branchen in Deutschland, denen sie pro Jahr rund 6 Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen wieder zurückführen. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für alle BDIU-Mitgliedsunternehmen ein Code of Conduct für faires Inkasso, dessen Einhaltung von der Ombudsfrau des Verbands, der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, überwacht wird.

Passend zum Thema: Betrügerische Forderungsschreiben im Umlauf – Inkasso-Firma existiert nicht!

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)