Freiburg – Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg tauchen an unterschiedlichen Örtlichkeiten immer wieder einmal Bettlerinnen und Bettler auf, die von Tür zu gehen und bei Anwohnern betteln.

In diesem Zusammenhang ergibt sich auch immer wieder die Frage nach dem richtigen Verhalten als Anwohner.

Grundsätzlich empfiehlt die Polizei, Haustüren, auch von Mehrfamilienhäusern, nicht offen stehen zu lassen, so dass fremde Personen keinen ungehinderten Zugang haben, und nicht ungeprüft fremde Personen in Hausflure zu lassen.

Auch sollten grundsätzlich keine fremden Personen in die Wohnung gelassen werden, insbesondere dann nicht, wenn zwei Personen um Einlass bitten oder ein Anliegen vortragen.

Neben Personen, denen es tatsächlich um Bettelei geht, gibt es auch Kriminelle, die versuchen, sich mit Tricks Zugang zu Häusern und Wohnungen zu verschaffen, z. B. um diese auszuspähen oder zu stehlen.

Sind Anwohner sich unsicher oder haben verdächtige Wahrnehmungen, insbesondere den Eindruck, dass die Wohngegend oder das Haus „ausspioniert“ werden, so kann jederzeit und rund um die Uhr die Polizei unter der Rufnummer 110 gerufen werden.

Hilfreich ist hierbei, wenn die Anwohner sich Personenbeschreibungen und Beschreibungen evt. mitgeführter Fahrzeuge sowie deren Kennzeichen merken.

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