Bitcoin-Betrüger aus Österreich: 13 Millionen Euro Schaden
Wie das Bundeskriminalamt mitteilt, haben ein 58-jähriger Österreicher und sein 81 Jahre alter Vater mit betrügerischem Bitcoin-Handel EU-weit einen enormen Schaden in Höhe von 13 Millionen Euro verursacht.

Betrügerischer Bitcoin-Handel in Österreich: Bei intensiven gemeinsamen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, von Bediensteten des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Niederösterreich konnten zwei Beschuldigte im Alter von 58 und 81 Jahren ausgeforscht und am Landesgericht Wien verurteilt werden.
13 Millionen Euro Schaden durch Schneeballsystem verursacht – zwei Beschuldigte verurteilt
Ein anonymer Hinweisgeber meldete am 19. November 2019 über das anonyme Hinweisgebersystem der Justiz, kurz BKMS System, einen schweren gewerbsmäßigen Betrug bei der WKStA. Vorerst unbekannte Täter sollen die Opfer durch die wahrheitswidrige Zusage hoher Renditen und die Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Investitionen und Veranlagungen von Geldbeträgen oder Bitcoins verleitet haben. Dabei soll das investierte Kapital an professionelle „Trader“ für den Handel auf Kryptobörsen zur Verfügung gestellt worden sein. Außerdem sei den Anlegern in einem Schneeballsystem eine mehrstufige Vermittlungsprovision in Aussicht gestellt worden, wenn sie erfolgreiche Vermittlungen im Bekanntenkreis durchführten.
Umfangreiche Ermittlungen
Nach der Anzeigenerstattung wurde der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft der Ermittlungsauftrag hinsichtlich des Sachverhalts erteilt. Die Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Betrug, führten die ersten Erhebungen durch. Aufgrund des Tatortes im Internet, der Komplexität und des damit einhergehenden Aufwandes wurde die weitere Fallbearbeitung unter der Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemeinsam mit den Bediensteten des Bundeskriminalamtes, Fachbereich Wirtschaftsermittlungen, geführt.
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An den polizeilichen Ermittlungstätigkeiten waren neben den Wirtschaftsermittlern, die Vermögenssicherung, Analysten sowie Kryptoexperten des BK, das Cybercrime Competence Center sowie internationale Behörden in Deutschland, der Schweiz und Bulgarien beteiligt.
Bei den umfassenden und akribisch geführten Ermittlungen konnten letztendlich im Jahr 2019 ein zum Tatzeitpunkt 53-Jähriger aus dem Bezirk Baden und ein 77-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden, es handelte sich um den Sohn und dessen Vater, als Beschuldigte ausgeforscht werden.
Insgesamt konnten über 100 Opfer, hauptsächlich aus der DACH-Region, aber auch anderen EU-Ländern, ausgeforscht werden
Die beiden Männer sollen über einen Zeitraum von Jänner 2018 bis Mitte 2019 über die Vertriebsplattform „CMC – Crypto Market Consulting“ und von Dezember 2018 bis Mitte 2020 über die Plattform „Minerva Trading Bot“ agiert und eine Schadenssumme in der Höhe von 13 Millionen Euro verursacht haben. Insgesamt konnten über 100 Opfer, hauptsächlich aus der DACH-Region, aber auch anderen EU-Ländern, ausgeforscht werden. Es konnten auch acht weitere Personen ausgeforscht werden, die durch die Beteiligung an dem Schneeballsystem involviert gewesen sein sollen. Hier werden noch weitläufige Ermittlungen durchgeführt.
Von Zielfahndern festgenommen
Aufgrund eines europäischen Haftbefehls konnte der heute 58-Jährige am 21. Oktober 2021 in Bulgarien durch die Zusammenarbeit der Zielfahnder des Bundeskriminalamtes mit den bulgarischen Behörden festgenommen und im November 2021 nach Österreich in die Justizanstalt Wien Josefstadt überstellt werden. Der 81-Jährige wurde auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt. Die beiden Männer zeigten sich bei ihren Einvernahmen geständig.
Bei der Verhandlung am Landesgericht Wien am 14. Dezember 2022 wurde der 58-Jährige zu viereinhalb Jahren unbedingt und der 81-Jährige zu 30 Monaten, davon 20 bedingt, verurteilt.
Diese erfolgreiche Aufklärung ist letztlich auf die hervorragende und reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zurückzuführen.
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