BKA geht gegen Hass und Hetze im Netz vor – Wirkbetriebsaufnahme der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA

Ab dem 01.02.2022 sind große soziale Netzwerke in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz dazu verpflichtet, dem BKA die ihnen gemeldeten strafbaren Inhalte elektronisch zu übermitteln.
Bislang mussten sie diese lediglich löschen oder deren Zugang sperren. Da sich bislang keines der verpflichteten sozialen Netzwerke technisch an das BKA angebunden hat, können sie auch keine Meldungen übermitteln.
Dennoch startet das BKA am 1.2.2022 den Wirkbetrieb der ZMI. Dezentrale Meldestrukturen, die in den Bundesländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, werden beim BKA zentral zusammengeführt. Zunächst werden Meldungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln eingespeist. Künftig werden auch Meldungen der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg im ZMI-Prozess berücksichtigt.
Die ZMI im BKA prüft die eingehenden Meldungen auf ihre strafrechtliche Relevanz sowie auf potentielle Gefährdungen. Ist eine strafrechtliche Relevanz gegeben, ist es Aufgabe der ZMI, die Verursacherin/ den Verursacher des gemeldeten Posts festzustellen und den Vorgang an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten.  (Quelle: BKA/ Facebook)


So meldest Du illegale Inhalte nach dem NetzDG

Alle größeren sozialen Netzwerke bieten ein eigenes NetzDG-Meldeformular für illegale Inhalte an. Hier die Verweise zu den großen Plattformen.

Hinweis: Sollte Facebook, Instagram, Twitter und Co. von Euch gemeldeten illegalen Inhalt nicht löschen, dann kann man innerhalb von 14 Tagen einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung stellen. Zudem kann man sich auch über dieses Formular beim Bundesamt für Justiz beschweren.

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Betrifft dies auch WhatsApp?

Aktuell berichten mehrere Medien, dass WhatsApp ab dem 1.2. strafbare Inhalte dem BKA melden muss. Das ist jedoch falsch! (Weiterlesen)

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