Als Busch verkleidet erschreckte ein Mann in Füssen vorbeigehende Passanten und filmte sie dabei. Anschließend wollte er das Video auf YT hochladen.
Mann erschreckt als Busch verkleidet Passanten und filmt sie
In Füssen erschreckte ein Mann als Busch verkleidet Passanten in der Fußgängerzone und filmte sie dabei.
Der Mann gab an, das Video auf seinem YouTube-Kanal hochzuladen. Allerdings hatte er hierfür keinerlei Erlaubnis der aufgenommenen Personen vorzuweisen.
Viele lieben sie, die Videos sogenannter Pranks (englisch für Streiche), in denen nichts ahnende Mitbürger mutwillig erschreckt werden. Sich als Busch zu verkleiden, in einen Blumenkübel zu steigen und dann auf potentielle „Opfer“ zu warten, ist an und für sich zwar noch nicht strafbar. Doch Vorsicht, wenn du vorhast, das Ganze mit einer Videokamera zu filmen und die Reaktionen auf YouTube hochzuladen – hierfür brauchst du die Erlaubnis der aufgenommenen Personen!
Hast du diese nämlich nicht, könnte es passieren, dass du von deinen Streiche-Opfern bei der Polizei angezeigt wirst. Genau das ist einem 45-jährigen Mann in Füssen passiert. Die Polizei Schwaben Süd/West hat hierzu folgende Pressemitteilung publiziert:
„Buschmann“ erschreckt Passanten
FÜSSEN. Am Samstagnachmittag fiel einer Streife der Polizei Füssen ein Mann auf, der als Busch verkleidet Passanten in der Fußgängerzone erschreckte. Die Tarnung des Mannes ging sogar soweit, dass er in einem eigens mitgebrachten Blumenkübel stand! Soweit so gut, wäre nicht neben dem Mann eine Videokamera aufgestellt gewesen, mit welcher sogenannte Pranks aufgezeichnet wurden.
Der 45-jährige „Buschmann“ gab an, die aufgenommenen Videos auf seinen Youtube-Kanal hochzuladen. Allerdings konnte er keinerlei Erlaubnisse der aufgenommenen Personen hierüber vorweisen. Sollte sich jemand auf diesen Videos erkennen, der von dem „Buschmann“ erschreckt worden ist, kann sich die gefilmte Person bei der Polizeiinspektion Füssen melden. Dann kann Strafanzeige gegen den einheimischen Erschrecker erstattet werden. (PI Füssen)
Fazit:
Auch beim Streiche spielen gelten etwaige Regeln, über die du dich vorab informieren solltest. Sonst kann es schnell passieren, dass aus Jux und Tollerei Ernst wird.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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