Chip aus dem Personalausweis schneiden? Ein Faktencheck
Autor: Kathrin Helmreich
Ein Video erklärt, dass der Chip im Personalausweis zur Überwachung aller Bürger dienen soll und zeigt, wie man ihn aus dem Ausweis entfernt.
Das Video ist nicht neu, doch noch immer brandaktuell. Über unsere Community erreichte uns erneut eine Anfrage dazu. Angeblich soll ein Chip im Personalausweis verbaut sein, der den Bürger überwachsen soll.
Um ihn zu entfernen, schneidet der Videoersteller den Chip aus dem Ausweis:
Ist dieser Chip nicht dazu da, das man online seine Unterlagen auch selber machen kann? Und nicht stendig wegen jedem Brief in die Behörde rennen muss? Oder gibt es den gar nicht
Der Faktencheck
Zu diesem Video erhielten wir schon einmal im Mai 2019 Anfragen. Kollege Ralf erklärt anschaulich, was wir hier im Video sehen:
Was der Mann da aus seinem Personalausweis entfernt hat, ist der sogenannte RFID Chip. RFID bezeichnet eine Technologie zur Lokalisierung und automatischen Identifizierung durch Radiowellen.
Was nun aber so gruselig klingt und den Herrn im Video bestätigen mag, ist aber technisch gar nicht so einfach möglich. RFID Chips wie der im Ausweis arbeiten nämlich mit NFC (Near Field Communication). Wie der Name schon sagt, muss ein Lesegerät sehr nahe am Ausweis sein, um Daten auslesen zu können, im Falle des Personalausweises einige Zentimeter.
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Theoretisch könnte man Lesegeräte produzieren, die diese Reichweite erhöhen, tatsächlich versuchen sich Bastler gerne mal daran. Grund: Man könnte z.B. wichtige Gegenstände wie den Haustürschlüssel mit einem RFID Chip versehen, der dann mit einem Handy mit NFC-Lesegerät und einer App schnell gefunden werden kann. Die Praxis zeigt aber, dass allenfalls eine Erhöhung bis auf wenige Dezimeter möglich ist, eine Erhöhung, wie sie in in einem anderen Video beschrieben wird („über einen Kilometer“) technisch nicht machbar, zumindest heutzutage noch nicht.
Wozu ist der Chip denn gut?
Auf dem Chip befindet sich das biometrische Passfoto, Name, Geburtsdatum, Wohnort und Postleitzahl. Sinn dahinter ist, den Ausweis dadurch fälschungssicher zu machen, da es zwar relativ einfach mit Spezialpapier und einem Laminiergerät möglich ist, den Ausweis zumindest oberflächlich echt aussehen zu lassen (solange man ihn nur für wenige Sekunden im Dunkeln sieht), der Chip jedoch ist die größte Hürde bei Fälschern.
Auf freiwilliger Basis ist es zudem möglich, den Fingerabdruck und eine digitale Unterschrift auf dem Chip unterzubringen.
Darf man den Chip im Ausweis einfach so entfernen?
Nein, dabei handelt es sich um eine strafbare Handlung!
Grund: Im § 4 Passausweisgesetz steht im Absatz 2: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“
Und im § 303 (1) Strafgesetzbuch steht: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Videoersteller meldet sich bei Mimikama
Im Februar 2019 hat der Original Uploader, also jener, der das Video gemacht hat, sich bei uns gemeldet und auch erklärt, warum das Video entstanden ist und wo das Problem mit den Re-Uploads liegt.
So gab der Urheber des Videos uns gegenüber an, dass dieses Video ursprünglich „als Persiflage gedacht war“. Es sollte die Argumente all jener ad Absurdum führen, die den Chip-Horrorgeschichten Glauben schenken. Nach eigenen Angaben hat er das in der Statusmeldung zu dem Thema auch angemerkt.
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Der Urheber des Videos distanziert sich also selbst von dem Inhalt. Womit er wohl nicht rechnete: dass dies Nutzer nicht daran hindert, das Video immer wieder neu hochladen, um über diese vermeintliche Verschwörung „aufzuklären“.
Fazit
Auf dem Chip werden Daten wie das biometrische Passfoto, Name, Geburtsdatum, Wohnort und Postleitzahl gespeichert. Das soll den Ausweis fälschungssicher machen.
Entfernen darf man diesen Chip nicht! Denn Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und stellt einen fremden Sachschaden dar.
Artikelbild: Symbolbild stockyimages / Shutterstock
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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