Audio-Chat „Clubhouse“: App mit deutlichen Datenschutzmängeln! Eine neue App aus den USA hat auch in Deutschland einen Hype ausgelöst. „Clubhouse“ heißt sie und ist in etwa vergleichbar mit einer Anwendung für Telefonkonferenzen. Der Datenschutz ist allerdings kritisch, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Der Name klingt so exklusiv wie das Produkt derzeit ist: Als „drop-in audio chat“ ist „Clubhouse“ im App-Store von Apple zu finden. Und nur dort. Es gibt keine Version fürs weitaus mehr verbreitete Betriebssystem Android. Wer „Clubhouse“ nutzen will, kann es zwar kostenlos installieren und sich unter Angabe seiner Handynummer einen Benutzernamen reservieren – allerdings nicht unbedingt verwenden. Denn das geht nur auf Einladung von jemandem, der bereits im „Club“ ist.

Die Anwendung stammt von Alpha Exploration Co. in Salt Lake City (USA). Hauptzweck der App sind Live-Podcasts – in etwa vergleichbar mit öffentlichen Telefonkonferenzen, an denen jedes „Clubhouse“-Mitglied teilnehmen kann. Vergangene Woche ist in Deutschland ein Hype um die App ausgebrochen. Einladungen werden sogar gegen Geld auf Online-Auktionsplattformen angeboten.

Doch erhebliche Datenschutzbedenken trüben den Spaß.

Deutsche Nutzer ohne Englischkenntnisse finden keine Datenschutzerklärung in ihrer Sprache, auch eine Adresse für Datenschutzauskünfte in der EU gibt es nicht. Weil der Dienst in Europa angeboten wird, sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das aber vor.

„Noch kritischer sehen wir aber zwei weitere Punkte“, erklärt Datenschutzexpertin Ayten Öksüz von der Verbraucherzentrale NRW.

„Erstens: Die App verlangt den Zugriff auf alle gespeicherten Kontakte im Telefonbuch – sonst lassen sich keine Einladungen verschicken.“

Wer das erlaube, sollte wissen, dass dadurch Daten anderer an ein US-Unternehmen mit Servern in den USA gesendet würden. Das ist in der Regel kritisch, sofern Betroffene dem nicht zugestimmt haben.

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„Zweitens werden Gespräche auf den Servern in den USA aufgezeichnet und können unter Umständen ausgewertet werden“, erläutert Öksüz weiter. Laut Datenschutzerklärung der Betreiber geschieht das, um Beschwerden oder Rechtsverstößen nachgehen zu können, die während der „Clubhouse“-Gespräche begangen werden. Als Beispiel wird „Hate Speach“ genannt. Falls kein Teilnehmer etwas Derartiges an die Betreiber meldet, würden Aufnahmen – laut Anbieter – nach dem Schließen des Chatraums gelöscht. „Dennoch sollten sich Teilnehmer überlegen, ob sie das Gesagte auch in einer Disko über die Lautsprecheranlage oder im Radio sagen würden“, gibt Öksüz zu bedenken.

Noch ist „Clubhouse“ laut eigener Aussage auf seiner Internetseite im „privaten Beta-Status“. So bleibt abzuwarten, ob die kritisierten Punkte bis zum Start für alle (auch ohne Einladung) noch angegangen werden.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Artikelbild: Yalcin Sonat / Shutterstock

 

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