Polizei nimmt Essen mit: Wie eine Containern-Aktion politisch instrumentalisiert wird

Autor: Ralf Nowotny

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Containern nennt man es, wenn weggeworfenes Essen wieder aus Containern geholt wird. Ein Politiker nutzt ein Video darüber, um Öl ins Feuer zu gießen.

Ich denke, dass wir uns darüber einig sein können, dass Nahrungsmittel nicht weggeworfen werden müssen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde. Dieses MHD bedeutet „Bis zu diesem Datum garantiert lecker“ und nicht „Ab diesem Datum tödlich“.
Trotzdem werfen sehr viele Händler Waren mit überschrittenem MHD weg, obwohl sie noch genießbar sind. Das Herausnehmen dieser weggeworfenen Lebensmittel wird „containern“ genannt, und ist leider tatsächlich strafbar.
Dies ist für sich genommen schon eigentlich ein Unding. Noch schlimmer ist es aber, wenn so etwas politisch ausgenutzt wird, um Öl ins Feuer einer laufenden Demonstration zu gießen. Aber fangen wir von vorne an.

Das Einsammeln der Lebensmittel

Am 22. Januar holten Mitglieder der Gruppierung „Letzte Generation“ noch genießbare Lebensmittel aus einem Container eines Rewe-Marktes in Heidelberg und wollten die Waren verschenken. Daraufhin wurde die Polizei informiert, welche die Lebensmittel wieder einsammelten.
Ein Video davon gibt es auf YouTube:

Die politische Vereinnahmung

Im Prinzip sollte das Thema von jeder Partei quasi vereinnahmt werden, aber ausgerechnet der Politiker einer rechten Partei nutzt es aus, um in der aufgeheizten Stimmung der Corona-Proteste in Leipzig am 29. Januar noch Öl ins Feuer zu gießen (archiviert HIER):
https://twitter.com/PetrBystronAfD/status/1487811074799947776
Der Hashtag #le2901 erweckt den Eindruck, dass dies während der Demonstration in Leipzig am 29. Januar geschah.
Es kommt aber noch besser: Augenscheinlich versetzte jener Politiker die Aktion nicht nur von Heidelberg nach Leipzig, sondern sogar nach München. Die Echtheit des Screenshots können wir derzeit aber weder bestätigen, noch widerlegen.

Warum ist Containern überhaupt verboten?

Rechtlich sind Waren im Abfall in einer Art Schwebezustand. Mit der Ablage von Abfall im Müllcontainer bietet man dem Entsorger des Abfalls eine Eigentumsübertragung an. Solange der Abfall nicht entsorgt wurde, ist man also im Prinzip noch Eigentümer des Abfalls, mit allen Rechten, aber, und das ist wichtig: mit allen Pflichten!
Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Abfalls für diesen auch verantwortlich ist. Wirft man zum Beispiel Gift in den Abfall, so ist der Eigentümer des Abfalls dafür verantwortlich, und das ist nicht „niemand“, sondern der, der es entsorgen wollte.
So verhält es sich beispielsweise auch mit Sperrmüll, welcher auf der Straße steht: Stolpert jemand über ein kaputtes Bett, welches halb auf dem Gehweg sich verteilt hat, ist der Eigentümer des Abfalls dafür verantwortlich, und das ist die Person, die den Abfall entsorgen wollte, nicht etwa die Stadt oder sonst jemand.
Erleidet jemand, dessen Essen aus einem der Container kommt, eine Vergiftung dadurch, ist im Prinzip der Lebensmittelhändler haftbar. Deswegen sind solche Container auch zumeist gut verschlossen, und wer einen solchen Container auf einem (geschlossenen Gelände des Markts) gewaltsam öffnet, begeht nicht nur Hausfriedensbruch, sondern auch Sachbeschädigung und Diebstahl.
Vernünftiger wäre es, wenn es rechtlich möglich wäre, dass Lebensmittelhändler die Nahrungsmittel an Bedürftige verschenken müssen, wie es beispielsweise in Frankreich der Fall ist.


Artikelbild: YouTube


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


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