Eine Krankenschwester hatte zugegeben, am Kreisimpfzentrum Spritzen für Corona-Schutzimpfungen mit Kochsalzlösungen gefüllt zu haben. Wir haben über diesen Fall hier berichtet.

Die Polizei schließt nicht aus, dass die Frau weitere Spritzen mit Kochsalzlösung gefüllt  haben könnte. Um möglichen fehlenden Impfungen nachzuholen, sollten daher über 10.000 Betroffene als Vorsichtsmaßnahme nun nachgeimpft werden und erhalten eine Entschädigung.

Aufwandsentschädigung

Nach möglichen Impfungen mit Kochsalzlösungen bieten nun das Land Niedersachsen sowie der Landkreis Friesland über 10.000 Betroffenen eine Aufwandsentschädigung von 35 Euro an. Diese 35 Euro erhalten jene Personen, die eine Impfung wiederholen müssen. Betroffene, die zweimal nachgeimpft werden müssen, bekommen eine Entschädigung in der Höhe von 50 Euro.

Dies gab der Landkreis Friesland auf Ihrer Webseite bekannt. Dort müsse ein Antrag gestellt und die Nachholimpfung auch nachgewiesen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Land.

Information auf Friesland.de

Betroffene der Nachholimpfungen erhalten Aufwandsentschädigung – ab sofort ist die Beantragung möglich

Das Land Niedersachsen und der Landkreis Friesland bieten den insgesamt 10.183 Personen, die von einer bzw. zwei Nachholimpfungen betroffen sind, eine unbürokratische Lösung in Form einer finanziellen Aufwandsentschädigung an, die pauschal gezahlt wird – betroffene Personen können hierfür eine Antrag stellen.

An Personen, die eine einmalige Nachholimpfung erhalten, werden pauschal 35 Euro ausgezahlt, Personen, die zwei Nachholimpfungen benötigen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung.

Hier finden Sie das Antragsformular.

Bei den Anträgen kann unter anderem angegeben werden, wann und wo die Nachholimpfungen stattgefunden haben. Der Nachweis über die Nachholimpfung muss dem Antrag beigefügt werden. Ansprüche, die die Pauschalleistungen übersteigen, können unter „sonstige Ansprüche“ ebenfalls mit dem Formular geltend gemacht werden. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

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Sollten andere Kostenträger zu einer Leistung verpflichtet sein, wenn Personen zum Beispiel Anspruch auf einem Krankentransport haben, ist keine Zahlung möglich.

Die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen, die Auszahlung erfolgt über den Landkreis Friesland. „Ich möchte ausdrücklich dem Land Niedersachsen danken, dass wir gemeinsam diese unbürokratische Lösung anbieten können“, sagt Landrat Sven Ambrosy.

Die Regelung bzgl. der Aufwandsentschädigung schließt weitere rechtliche Ansprüche nicht aus.

Fragen zum Antrag können telefonisch 04461 919-7000 oder per E-Mail aufwandsentschaedigung@friesland.de an den Landkreis gerichtet werden.

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