Corona-Krise: Sind Hausbesuche von Friseuren strafbar? (Faktencheck)

Hausbesuche von Friseuren sind während der Corona-Krise verboten und können zu hohen Strafen führen. Informieren Sie sich auf Mimikama über die Details

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Haariges Thema: Sind Friseur-Dienstleistungen zuhause zu Zeiten der Corona-Krise gestattet?

Corona-Krise: Sind Hausbesuche von Friseuren strafbar? – Das Wichtigste zu Beginn:

Viele Menschen warten sehnsüchtig auf die Öffnung der Friseursalons und überlegen, ob Hausbesuche eine Möglichkeit darstellen. Diese sind jedoch verboten und strafbar.

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Hausbesuche erlaubt oder strafbar?

Umsatzeinbußen wie in so vielen Branchen beklagen auch Friseure, die ihre Salons wegen der Corona-Krise schließen mussten. Doch auch Kunden vermissen die regelmäßigen Friseur-Besuche und wünschen sich, ihre Haarpracht wieder gepflegt zu wissen.

Die Idee eines Hausbesuchs durch den Friseur liegt nahe, so häufen sich auch die Anfragen danach. Doch Unsicherheit macht sich breit: Ist dies nun erlaubt, oder macht man sich damit strafbar?

Regelung in Deutschland

Friseursalons sind derzeit geschlossen. Angela Merkel gab nun in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Salons ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Unter bestimmten Vorgaben ist also ein Friseurbesuch dann wieder möglich – „Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“, heißt es im Beschluss.

Friseurbesuche zuhause sind jedoch verboten und strafbar. Hält man sich nicht daran, drohen harte Strafen. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Bußgelder von bis zu 25.000 Euro denkbar.

Regelung in Österreich

Auch hier sind derzeit Friseursalons noch bis zum 1. Mai geschlossen.

Danach kann der Betrieb unter bestimmten Auflagen wieder aufgenommen werden. Aktuell liegt noch kein offizieller Maßnahmenkatalog seitens der Regierung vor.
„ImSalon“, die Tageszeitung für Friseure, gibt hierzu allerdings Überlegungen weiter.

Hausbesuche durch Friseure sind auch hier verboten und können bei Nichtbeachtung Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.

Quellen: morgenweb.de / wko.at
Artikelbild: Shutterstock / Von wideonet


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