Coronavirus: Die Kinder nicht mehr zu Oma und Opa bringen

Schütze deine Familie vor Covid-19 und finde wertvolle Informationen zum Schutz von Risikogruppen auf Mimikama, um Sicherheit für alle zu gewährleisten

→Warum richten sich viele Betrugsversuche gezielt an ältere Menschen? Antworten finden Sie im Leitfaden Senioren-Betrug.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Um Risikogruppen – insbesondere Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen – zu schützen, ist nun Umdenken gefragt.

Coronavirus: Die Kinder nicht mehr zu Oma und Opa bringen – Das Wichtigste zu Beginn:

Der Höhepunkt von Covid-19 ist noch nicht erreicht. Um das Gesundheitssystem nicht zum Kollabieren zu bringen und eine hohe Todesrate zu vermeiden, ist nun der Schutz von Risikogruppen notwendig und sinnvoll.

Höhepunkt noch nicht erreicht

In Deutschland wurde der Höhepunkt von Covid-19 noch nicht erreicht. Experten gehen von vielen Todesfällen aus, darum ist es nun umso wichtiger, Risikogruppen zu schützen.

Aufgrund der aktuellen Zahlen weiß man, dass rund vier von fünf Infektionen mit Covid-19 mild verlaufen. Dies zeigt allerdings auch auf, dass es einen Erkrankten somit schwerer trifft. Meist kommt es zu einer Lungenentzündung, in einigen Fällen führt der neue Coronavirus zum Tod.
Verlässliche Zahlen bezüglich der Sterberate gäbe es noch nicht, allerdings gehen Wissenschaftler davon aus, dass diese höher ist als bei der Influenza.

Risikogruppen schützen

Seit Beginn der Epidemie zeigt sich klar, dass einige Risikogruppen besonders gefährdet sind. Hier handelt es sich vor allem um ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Um eine hohe Todesrate in Deutschland zu verhindern und auch das Gesundheitssystem nicht zum Kollabieren zu bringen, gilt es nun, Risikogruppen ganz besonders zu schützen.

„Wenn man das nicht ernst nimmt, muss man davon ausgehen, dass es bei den Risikogruppen Sterberaten im Bereich von 20 bis 25 Prozent geben wird“, sagte der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité dem NDR.

Wer ist die Risikogruppe?

Sämtliche Informationen über Covid-19 gehen auf Erfahrungen aus China zurück. Dort wurden die ersten rund tausend Todesfälle von Wissenschaftlern untersucht und ausgewertet. Chinesische Behörden haben die Daten nun veröffentlicht.

Alter: Die Erkenntnisse daraus zeigen, dass das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Erkrankung am Coronavirus ab einem Alter von 50 Jahren stetig steigt. Menschen ab 80 Jahren sind hier besonders gefährdet, was daran liegt, dass das Immunsystem nicht mehr so gut auf Krankheitserreger reagiert und dagegen ankämpft.
Auch gibt es noch keine Medikamente gegen das Virus, es werden nur die Symptome behandelt. Das Immunsystem muss also vereinfacht gesagt das Virus ohne medizinische Unterstützung selbst bekämpfen.

Vorerkrankungen: Menschen, die bereits eine Grunderkrankung wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankung des Atmungssystems oder Krebs haben, sind besonders gefährdet. Bei Menschen mit diesen Vorerkrankungen scheint Covid-19 unabhängig vom Alter häufig schwer zu verlaufen.

Treffen auf eine Person mehrere Risikofaktoren zu, ist das Risiko eines schweren Verlaufs der Krankheit bedeutend höher.

Geschlecht: Laut ersten Zahlen sei eine Infektion mit dem Coronavirus für Männer gefährlicher als für Frauen. Eine klare Begründung dafür stehe noch aus.

RKI-Chef Lothar Wieler sagte bei einer Pressekonferenz. „Niemand weiß das. Das kann auch eine Verzerrung sein.“

Schwangere und Kinder

Laut dem bisherigen Wissensstand zählen Schwangere und Kinder nicht zu gefährdeten Personen. In einer Schwangerschaft gebe es auch keinen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko für die Ungeborenen. Laut Drosten müsste sich „das Virus im Blut vermehren, um auf das Kind übertragen werden zu können, und es sehe nicht so aus, als würde das zutreffen.“

Quelle: Spiegel.de
Artikelbild: Shutterstock / Von kikovic

Hier findest du alle Mimikama-Artikel zum Thema Coronavirus vor.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)