Keine Covid-19-Zwangsimpfungen unter Narkose in Australien

Berichte über heimliche Impfungen unter Narkose widerlegt. So sollen Patienten heimlich gegen Covid 19 geimpft werden.

Autor: Susanne Breuer

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Die Behauptung

In Australien sollen Ärzte laut einer Behauptung im Internet unwillige Patienten unter Narkose mit Covid-19 impfen, ohne deren Einwilligung einzuholen.

Unser Fazit

Die Behauptung ist falsch. Die australische Regierung und das Gesundheitsministerium bestätigen, dass für alle Impfungen, auch solche unter Sedierung oder Narkose, eine informierte Zustimmung erforderlich ist.

Impfungen unter Narkose?

Die Vorstellung, dass Menschen in Australien während anderer medizinischer Eingriffe heimlich geimpft werden, klingt wie ein dystopisches Szenario aus einem Science-Fiction-Roman. Es ist jedoch wichtig, solche Informationen kritisch zu hinterfragen, bevor man sie für wahr hält. Kann es wirklich so sein?

Gerüchte/Behauptungen

Im Internet kursiert die Behauptung, die australische Regierung habe Ärzte angewiesen, unwillige Patienten während anderer medizinischer Eingriffe unter Narkose mit Covid-19 zu impfen.

Die australische Regierung gibt eine abschreckende Mitteilung heraus, in der sie Gesundheitsbeamten rät, Patienten, die unter Sedierung oder Narkose stehen, „opportunistisch“ Impfstoffe zu verabreichen.

Das ist entsetzlich.

Übersetzung des X-Beitrags (hier archiviert)

Bewertung

Die australische Regierung und das Gesundheitsministerium stellen klar, dass für alle Impfungen, auch unter Sedierung oder Narkose, die informierte Zustimmung des Patienten erforderlich ist. Die Behauptung entbehrt daher jeder Grundlage.

Die Fakten

Ein Dokument der Australian Technical Advisory Group on Immunisation (ATAGI) informiert über die Möglichkeit der Sedierung bei Impfungen, jedoch immer unter der Voraussetzung der informierten Zustimmung des Patienten. Das australische Gesundheitsministerium bestätigt, dass eine solche Zustimmung vor der Verabreichung aller Impfstoffe erforderlich ist.

Weitere Informationen

Die ATAGI-Empfehlung soll die Impfung von Personen mit Angst- oder Verhaltensstörungen erleichtern. Eine Impfung ohne Einwilligung ist damit jedoch nicht verbunden.

Die Einwilligungspflicht für medizinische Maßnahmen gilt auch in Deutschland und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Fazit

Dieser Artikel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Informationen kritisch zu hinterfragen und nicht vorschnell Falschinformationen zu verbreiten. Dadurch können wir gemeinsam dazu beitragen, das Vertrauen in offizielle Gesundheitsmaßnahmen und medizinische Prozesse zu stärken.

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Quelle:

DPA
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