Im Jahr 2021 wurden 3.539 Fälle erfasst, bei denen Täterinnen und Täter über das Internet auf Kinder eingewirkt haben, um einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. Aktuelle Studien zeigen, dass Mädchen eher betroffen sind. Das sollten Eltern wissen, um ihre Kinder vor Belästigung im Netz zu schützen.

In sozialen Netzwerken, in Chat-Foren oder bei Online-Spielen können Jungen und Mädchen von Erwachsenen angesprochen werden. Die Täterinnen und Täter nutzen zunächst harmlose Kontaktmöglichkeiten, um Kinder schlimmstenfalls zu einem realen sexuellen Missbrauch zu überreden. Häufig versenden Nacktbilder an die Kinder und fordern sie auch auf, eigene Aufnahmen weiterzuleiten. Vor allem Mädchen berichten in Befragungen davon, dass ihnen Erwachsene über das Internet schon einmal Nacktbilder zugeschickt haben. In einer aktuellen Studie der Landesanstalt für Medien NRW haben über 18 Prozent der befragten Schülerinnen von einem solchen Vorfall berichtet. Bei den Jungen waren es knapp 12 Prozent.

Ein Viertel der Schülerinnen und Schüler wurde im Netz angesprochen

Das Dunkelfeld im Bereich Cybergrooming wird als besonders groß eingeschätzt. Laut der NRW-Studie haben 24 Prozent aller befragten Jungen und Mädchen schon einmal eine erwachsene Person über das Internet kennengelernt, die sich mit ihnen im richtigen Leben verabreden wollte. Deswegen sollten Eltern und Erziehungsverantwortliche Kinder und Jugendliche vor dieser Gefahr aufklären und ihnen Tipps für den Ernstfall an die Hand geben.

Erwachsene können Kinder vor Belästigung im Netz schützen

  • Kinder begleiten: Bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung des Internets. Vereinbaren Sie Sicherheitsregeln. Erfahren Sie, wie Kinder Cybergrooming erkennen könnten.
  • Schwierigkeiten besprechen: Anfeindungen, Belästigungen oder strafbare Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Sprechen Sie über Probleme in der digitalen Welt.
  • Auffälligkeiten und Verstöße melden: Sichern Sie Beweise für strafbare und jugendgefährdende Inhalte im Internet. Melden Sie diese dem Seitenbetreiber oder den Meldestellen jugendschutz.net oder www.internet-beschwerdestelle.de. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei bei sexueller Belästigung im Internet.

Quelle: Polizei – Beratung

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