Das „Recht am eigenen Bild“: Was Sie wissen müssen

Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts. Es schützt den Einzelnen davor, dass sein Bild ohne seine Zustimmung aufgenommen, veröffentlicht oder verbreitet wird.

Autor: Tom Wannenmacher

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Das „Recht am eigenen Bild“: Was Sie wissen müssen (Bild: Freepik)
Das „Recht am eigenen Bild“: Was Sie wissen müssen (Bild: Freepik)

In einer Zeit, in der jeder mit einer Smartphone-Kamera ausgestattet ist und soziale Medien alle Aspekte unseres Lebens erfassen, hat das „Recht am eigenen Bild“ eine immer größere Bedeutung gewonnen. Es regelt, wer Bilder von Ihnen machen und sie verwenden darf.

Was ist das „Recht am eigenen Bild“?


Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts. Es schützt den Einzelnen davor, dass sein Bild ohne seine Zustimmung aufgenommen, veröffentlicht oder verbreitet wird. Dieses Recht wird in vielen Ländern anerkannt und durchgesetzt, obwohl die genauen Bestimmungen und Ausnahmen variieren können.

Fünf Beispiele


Hier sind fünf hypothetische Beispiele, die verdeutlichen, wie das Recht am eigenen Bild zum Tragen kommen kann:

  1. Überwachungskameras: Ein Supermarkt zeichnet heimlich Videoaufnahmen seiner Kunden auf und verwendet die Aufnahmen für eine Werbekampagne ohne Zustimmung der abgebildeten Personen.
  2. Öffentliche Vorträge: Ein Teilnehmer eines Seminars oder Workshops fotografiert den Sprecher ohne dessen Einwilligung und stellt die Fotos auf seine Website.
  3. Familienfotos: Ein Familienmitglied postet ohne Ihre Zustimmung ein altes, peinliches Familienfoto von Ihnen in sozialen Medien.
  4. Professionelle Porträts: Ein Fotograf, der für ein professionelles Porträt bezahlt wurde, verwendet das Bild in seiner eigenen Werbung oder in seinem Portfolio, ohne Sie um Erlaubnis zu fragen.
  5. Bilder von Kindern: Eine Tagespflegeeinrichtung veröffentlicht Fotos der betreuten Kinder auf ihrer Website, ohne die Eltern um Erlaubnis zu bitten.

In allen diesen Fällen könnte das Recht am eigenen Bild verletzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen je nach Land variieren können und es oft Ausnahmen und Nuancen gibt, die berücksichtigt werden müssen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsberater konsultieren.

Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz


Deutschland

In Deutschland ist das Recht am eigenen Bild im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert. Grundsätzlich gilt, dass die Veröffentlichung oder Verbreitung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten rechtswidrig ist. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, beispielsweise für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personengruppen, wenn die einzelne Person nicht im Fokus steht oder öffentlichen Personen, sofern es in einem relevanten Kontext steht.

Österreich

In Österreich ist das Recht am eigenen Bild im Urheberrechtsgesetz geregelt. Die Veröffentlichung eines Bildes ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es, wenn das Bild eine Person zeigt, die nur als Beiwerk zu einer Landschaft oder ähnlichem erscheint, oder wenn das Bild bei einer Versammlung oder ähnlichem aufgenommen wurde.

Schweiz

In der Schweiz ist das Recht am eigenen Bild im Zivilgesetzbuch verankert. Das Bild einer Person darf prinzipiell nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für Bilder, die im Zusammenhang mit zeitgeschichtlichen Ereignissen stehen, oder wenn die Person nur Teil einer größeren Gruppe ist.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das „Recht am eigenen Bild“


Der Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts ist in vielen Rechtssystemen ein wichtiger Bestandteil und das „Recht am eigenen Bild“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Aber was passiert eigentlich, wenn jemand dieses Recht missachtet? Die genauen Konsequenzen können von Land zu Land variieren, aber im Allgemeinen können folgende Sanktionen drohen:

Unterlassungsanspruch

Das ist in der Regel die erste Maßnahme bei einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. Die betroffene Person kann verlangen, dass das betreffende Bild nicht weiter verbreitet wird. In der Praxis kann dies bedeuten, dass das Bild von einer Website, aus einem Magazin oder von einem Social Media-Konto entfernt werden muss.

Schadensersatz

Wenn durch die Verletzung des Rechts am eigenen Bild ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, kann die betroffene Person Schadensersatz verlangen. Das kann der Fall sein, wenn das Bild beispielsweise in einer Weise genutzt wurde, die dem Ruf der Person schadet.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

In einigen Fällen kann ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Bilder aufgenommen oder verbreitet wurden, die in die Intimsphäre einer Person eindringen. Die genauen Strafen können je nach Land und Schwere des Verstoßes variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht am eigenen Bild in einigen Fällen gegen andere Interessen abgewogen werden muss, wie zum Beispiel das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen oder die Pressefreiheit. Daher ist es immer ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.


Fazit: Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein wichtiger Aspekt des Persönlichkeitsrechts. Es gewährt Einzelpersonen Kontrolle darüber, wie ihre Bilder verwendet werden.

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