Das Tondokument eines angeblichen Polizisten über die „BRD GmbH“ (Faktencheck)
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Seit über sieben Jahren kursiert bereits ein Tondokument eines angeblichen Polizisten, nun ist es wieder neu bebildert aufgetaucht.
Jenes bebilderte Tondokument, welches als Video auf WhatsApp kursiert, existiert bereits seit 2013 und ist seitdem nicht glaubwürdiger geworden. Auch auf YouTube wurde das Video hochgeladen, wurde dort aber, noch während dieser Artikel entstand, gelöscht.
Eingeleitet wird der knapp drei Minuten lange Text mit „Achtung! Hier spricht ihre Polizei“.
Was ist die Kernaussage des Videos?
Im Prinzip geht es nur darum, dass ein angeblicher Polizeibeamter behauptet, Deutschland existiere als solches gar nicht, alle Polizeibeamten wüssten darüber Bescheid, es werde intern auch kommuniziert. Deswegen solle man friedlich demonstrieren, die Polizei werde sich einem nicht entgegenstellen.
Gehen wir mal im Folgenden auf einzelne Passagen ein.
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Die Einzelaussagen
„Die Regierung ist korrupt. Der Staat BRD existiert nicht einmal. (…) Suchen Sie im Internet. Interessieren Sie sich für diese Dinge.“
In der Version von 2013 wurde netterweise auch noch gezeigt, wonach man googlen sollte:
Machen wir doch glatt! Und gleich der zweite Treffer informiert uns sehr gut ?
Eine wichtige und eventuell folgenschwere Behauptung ist jener kleine Satz in dem Tondokument:
„Dies hier ist ein anonymer Hilferuf Ihrer Polizei, nicht amtlich sondern privat.“
Allerdings wird gleich am Anfang des Videos das Dienstlogo der Polizei verwendet, um dem Gesprochenen einen seriösen Anstrich zu geben – jene Verwendung ist allerdings strafbar, wenn es sich um eine private, keine offizielle Aussage der Polizei handelt:
„Bitte informieren Sie sich selber, unabhängig von den gekauften Medien, die nur der Verbreitung falscher Meinungen dienen.“
Uns drängt sich die Frage auf, seit wann denn WhatsApp und YouTube Medien sind, über die nur die reine Wahrheit verbreitet wird. Jedenfalls ist der Ersteller des Videos wohl der Meinung, dass nur kleine Blogs ohne Impressum (oder Impressum im Ausland) und anonyme Videos die Wahrheit schreiben und sagen. Alle anderen sind gekauft.
Gibt es Polizisten, die das bestätigen?
Uns ist jedenfalls in den ganzen sieben Jahren, in denen jenes Tondokument kursiert, noch kein einziger Polizist, auch nicht anonym, begegnet, der die Aussagen bestätigen konnte. Auch sind keine echten Dokumente aufgetaucht, die dies irgendwie verifizieren könnten.
Im Grunde genommen ist das Video vergleichbar mit dem gefälschten Account eines Facebook-Nutzers, der „Informiere dich mal!“ in die Kommentare schreibt – es hat keinen essentiellen Aussagewert.
Warum wurde das YouTube-Video bereits mehrfach gelöscht?
Wurde da also Zensur betrieben? War es der Polizei unangenehm, solche „Wahrheiten“ veröffentlicht zu wissen? Schauen wir doch mal unter eines der mittlerweile gelöschten Videos:
„Die Polizei bestätigt BRD-G… Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bund nicht mehr verfügbar.“
Also keine Zensur. Die Polizeiliche Kriminalprävention hat sich selbst bei YouTube gemeldet und beanstandet, dass deren URL und das Polizei-Logo unrechtmäßig in dem Video verwendet werden, um den Anschein zu erwecken, dass es sich um ein offizielles Video handelt.
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Fazit
Eine anonyme Person gibt vor, Polizist zu sein und verbreitet Behauptungen, die man als solche eigentlich nur aus Reichsbürger-Kreisen kennt: Der Staat existiere nicht, man solle sich dagegen wehren.
Wäre die Person ein echter Polizist, wüsste er, dass er das Logo der Polizei als Privatperson nicht verwenden darf.
Ist die Person kein echter Polizist, wäre die Verwendung des Logos und der Behauptung „Hier spricht die Polizei“ eine arglistige Täuschung, im Härtefall auch Amtsanmaßung.
Wirkliche Infos gibt das Video auch nicht. Man solle demonstrieren, nicht alles glauben und sich informieren. Ein knapp drei Minuten langer Facebook-Kommentar also. Und in etwa genauso aussagekräftig – nämlich gar nicht.
Artikelbild: Shutterstock / Von Bernd Leitner Photography
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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