Das Bundeskartellamt hat ein Urteil gefällt, das Facebook in Deutschland erheblich einschränkt: Es dürfen keine Daten von Drittseiten mehr gesammelt werden.

Wir berichteten über das Urteil, nach dem Daten, die über Drittseiten mit Hilfe von Like-Buttons und Facebook-Analytica gesammelt wurden, nicht mehr mit den Konto der Nutzer verknüpft werden dürfen.
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht: Facebook hat einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen – und wird dies wohl auch tun.

In einem Beitrag des Facebook Newsroom wird nun dargelegt, warum Facebook das Urteil für nicht gerechtfertigt hält. So soll die Entscheidung des Bundeskartellamtes das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise anwenden, indem Sonderauflagen gemacht werden, die nur für ein einziges Unternehmen, nämlich Facebook, gelten sollen.

Insbesondere drei Punkte sind es, die Facebook an dem Urteil bemängelt:

1. Popularität ist nicht gleichbedeutend mit Marktbeherrschung

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner eigenen Umfrage festgestellt, dass Facebook in Deutschland von mehr als 40% der Nutzer von sozialen Medien überhaupt nicht genutzt wird.
Facebook habe in Deutschland einen harten Wettbewerb um die Gunst der Nutzer, jedoch halte es das Bundeskartellamt für irrelevant, dass Facebook mit starken Konkurrenten wie Youtube, SnapChat und Twitter auf dem Markt ist und man also nicht von einer Marktbeherrschung sprechen könne.

2. Facebook befolgt die Vorgaben der DSGVO

Die DSGVO stellt enorme Forderungen an alle in der EU tätigen Unternehmen, somit natürlich auch an Facebook. Diese Anforderungen werden durch Facebook auch erfüllt, indem die Nutzer-Informationen über den Schutz persönlicher Daten überarbeitet wurden.
Zudem erkläre Facebook nun auch detaillierter, welche Steuerungsmöglichkeiten die Nutzer zum Schutz ihrer Daten haben. Auch wurden neue und verbesserte Privatsphäre-Einstellungen eingeführt.

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Demnächst neu hinzukommen wird noch ein Tool namens „Clear History“.
Mit dieser Funktion können sich Nutzer die Informationen, die Facebook von Webseiten und Diensten im Rahmen der Business-Tools erhalten, künftig ansehen und von ihrem Account trennen.

Die Umsetzung der DSGVO unterliegt den jeweiligen Datenschutzbehörden, die kontrollieren, ob Unternehmen die Vorgaben einhalten. Im Falle von Facebook übernimmt das die irische Datenschutzbehörde.
Nun ist das Bundeskartellamt aber eine Wettbewerbsbehörde, keine Datenschutzbehörde. Somit habe das Amt  nicht die nötige Fachkenntnis, ein Urteil über die Maßnahmen von Facebook zu treffen.

Durch das Urteil werde der europäische Rechtsrahmen untergraben, da das Bundeskartellamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau von der Größe des betroffenen Unternehmens abhängig mache.

3. Dienstübergreifende Informationsnutzung macht Facebook besser und stärkt die Sicherheit

Facebook möchte den Nutzern eine individuell zugeschnittene Nutzererfahrung bieten, indem es ihnen Themen präsentiert, die sie interessieren. Um dies zu ermöglichen, nutzt Facebook nicht nur die Informationen von den Nutzer-Profilen, sondern eben auch die Informationen, die das Unternehmen über andere Dienste wie Instagram und WhatsApp bekommt.

Aus der Sicht von Facebook ist das aber keine reine Datensammlerei, sondern helfe Facebook dabei, die Sicherheit der Menschen zu verbessern. Dazu gehöre beispielsweise, plattformübergreifend auf Facebook und Instagram missbräuchliches Verhalten zu verhindern und Konten zu sperren, die im Zusammenhang mit Terrorismus, Kindesmissbrauch oder der Manipulation von Wahlen stehen.

Fazit

Dies sind nun die Standpunkte und Argumente, die Facebook dem Bundeskartellamt gegenüber und vor Gericht vertreten wird. Facebook sei es wichtig, dass Menschen und Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft seine Dienste in vollem Umfang nutzen können. Zudem wird Facebook daran arbeiten, die Kontrolle und den Schutz für die Informationen der Nutzer weiter zu verbessern.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)