Sie ist der Überflieger in den aktuellen Download-Charts: Die Kommunikations-App Clubhouse. Doch Stiftung Warentest weist nun auf erhebliche Mängel im Datenschutz hin.
Clubhouse ist seit ein paar Wochen das neue gehypte Ding auf dem App-Markt. Wir berichteten bereits über die Anwendung, bei der man sich mit anderen Nutzer*Innen in Talkrunden zusammenfindet und über alle möglichen Themen sprechen kann. Vorausgesetzt man ist drin.
Denn als wolle man in den VIP-Bereich, muss man auch schon bei Clubhouse eine Extraeinladung bekommen, um mitmischen zu können. Prinzip Gästeliste. Die Marketing-Strategie: „Willst du gelten mach dich selten.“, scheint aufzugehen. Einladungen werden sogar gegen Geld auf Online-Auktionsplattformen angeboten. Nicht erst seit heute rangiert die Anwendung gang oben in den IOS-App-Charts.
Clubhouse ist gierig auf Daten
Doch bereits zum Start der App gab es Bedenken aufgrund des Datenschutzes, über die wir ebenfalls schon berichtetet haben. Denn um andere mögliche Nutzer*Innen einladen zu können, muss man der App den kompletten Zugriff auf das eigene Adressbuch gewähren. Diese können dann an Server in der USA weitergelandet werden.
Clubhouse gehört nämlich Alpha Exploration Co. aus Salt Lake City in den USA. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelte bereits, dass Gespräche aus den Talkrunden auf Servern in den USA aufgezeichnet und damit ausgewertet werden können.
Zwar argumentieren die Vertreiber*Innen der App, dass dies zum Schutz vor Hate Speech geschehe und wenn kein solcher Fall gemeldet werde, die Aufnahmen nach der Schließung gelöscht würden, doch solle man sich laut Verbraucherschutzzentrale überlegen, ob man die Dinge aus den Talkrunden auch öffentlich sagen würde.
Verstöße in einigen Punkten gegen die Datenschutzverordnung
Nun meldete sich auch Stiftung Warentest zu Wort. In einer Mitteilung zur Clubhouse-App hieß es, dass tatsächliche viele Adressbucheinträge auf dem Firmensender landen, wo sie dann u.a. zu Marketingzwecken verwendet werden.
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Der Datenschutz-Check habe gezeigt, dass die App in mehreren Punkten gegen europäisches Recht und vor allem gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Denn diese sieht vor, dass Nutzer*Innen über die Datenschutzpraktiken ausreichend informiert werden. Doch die Nutzungsbedingungen liegen bisher nur auf Englisch vor. Auch werde kein Verantwortlicher für die Datenverarbeitung genannt.
Zusammen mit dem Datenhunger der Firma Alpha Exploration Co. zeigen sich also im Punkto Datenschutz einige mögliche Bedenken auf, die man durchaus unter Betracht ziehen kann, bevor man das Clubhouse joined.
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