Datenschutzbehörden in der ganzen EU dürfen nun gegen Facebook klagen
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„Unser Sitz ist in Irland, ihr könnt uns gar nix!“ – Diese Ausrede zieht nicht mehr, denn Facebook darf nun in Ausnahmefällen EU-weit von Datenschutzbehörden verklagt werden.
Es war seit Jahren eine beliebte Verzögerungstaktik des Konzerns: Da Facebook seinen Europasitz in Irland habe, dürften nur die irischen Behörden gegen das Unternehmen vorgehen. Datenschutzbehörden mussten also immer erst dort einen Antrag stellen, doch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kippte nun diese Vorgehensweise.
Auslöser: Belgien
Die belgische Datenschutzbehörde wollte Facebook dazu verpflichten, den Einsatz von Cookies ohne Einwilligung der Nutzer, sowie die Datenerhebung auf Drittanbieter-Seiten zu unterlassen. Wie üblich verwies Facebook darauf, dass dafür die Datenschutzbehörden Irlands zuständig sind.
Normal zuständig: Die federführende Datenschutzbehörde
Zuständig ist die Behörde, die die Schreibfeder in der Hand hat (erstaunlich, dass es diese sehr alte Bezeichnung immer noch gibt), also die federführende Behörde. Dies wird auch allgemein so bleiben, damit nicht kreuz und quer durch Europa Konzerne von anderen EU-Ländern verklagt werden.
Doch das Urteil des EuGH (siehe HIER) bekräftigt, dass es auch Ausnahmen gibt, nämlich wenn eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung stattfindet, welche mehr als ein EU-Land betrifft. Dabei wird sich auf Artikel 56, Absatz 2 und Artikel 66 der DSGVO berufen.
Verbraucherverband begrüßt das Urteil
Wie Netzpolitik berichtet, wird das Urteil von dem EU-Verbraucherverband BEUC positiv aufgenommen:
„Die meisten großen Tech-Konzerne haben ihren Sitz in Irland, und es sollte nicht allein an der Behörde dieses Landes liegen, 500 Millionen Verbraucher in der EU zu schützen – vor allem, wenn sie der Herausforderung nicht gewachsen ist.“
so BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens.
Fazit
Bisher liefen Verfahren gegen Facebook immer äußerst langwierig ab. Dabei darf man den irischen Behörden nicht unbedingt einen Vorwurf machen, denn schließlich gehen diese bei Verfahren gegen Facebook äußerst sorgfältig vor, und haben dazu noch eine Vielzahl von Klagen auf dem Tisch.
Mit dem neuesten EuGH-Urteil jedoch könnten sich viele Verfahren gegen Facebook schneller erledigen – und den Nutzern zudem mehr Datensicherheit gewähren.
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Artikelbild von Elionas2 auf Pixabay
Weitere Quellen: Legal Tribune Online, DerStandard, MV Online, Spiegel
Auch interessant:
Facebook droht mit einem Rückzug vom europäischen Markt aufgrund von Unstimmigkeiten mit der irischen Datenschutzbehörde.
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