„Deutschland nimmt abgelehnte Asylbewerber aus ganz Europa auf“ – der Faktencheck

Autor: Kathrin Helmreich

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"Deutschland nimmt abgelehnte Asylbewerber aus ganz Europa auf" - der Faktencheck
"Deutschland nimmt abgelehnte Asylbewerber aus ganz Europa auf" - der Faktencheck

Ein alter Artikel stiftet aktuell  Verwirrung. So soll Deutschland unbemerkt Asylbewerber aus ganz Europa ins Land holen, die bereits abgelehnt waren.

„Deutschland nimmt abgelehnte Asylbewerber aus ganz Europa auf“

Der Artikel behauptet, dass Deutschland abgelehnte Asylbewerber aus ganz Europa aufnehme.
Nein. Der Artikel ist alt, die Behauptung falsch und trifft in der aktuellen Lage sowieso nicht zu.

Aktuell erhalten wir einige Anfragen zu folgendem Artikel. So kursiert auf Social Media das Gerücht, die Behörden wollen unbemerkt Asylbewerber ins Land holen:

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

Deutschland nimmt abgelehnte Asylbewerber aus ganz Europa auf

Der Faktencheck

Der Artikel belegt bei BuzzFeed.News Platz 6 der acht erfolgreichsten Falschmeldungen auf Facebook im Jahr 2018. BuzzFeed.News zufolge handelt es sich bei der publizierenden Seite truth24 um eine „Hetz-Seite“. Zudem ist der Artikel nicht nur alt und falsch, sondern trifft in der aktuellen Lage sowieso nicht zu.

Der Artikel beruht auf einem Bericht des ZDF, der als YouTube-Video verlinkt ist. Hier geht es um die Dublin-III-Verordnung bzw. das -Verfahren. Nach diesem Verfahren, sollen Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. Viele Flüchtlinge reisen aber zum Beispiel unkontrolliert in den Norden weiter. Werden sie dann beispielsweise in Schweden abgelehnt, kommen viele Asylbewerber nach Deutschland.

Die Webseite truth24 behauptet nun, dass Deutschland die abgelehnten Asylbewerber „aufnimmt“, also dauerhaft für deren Unterbringung sorgt. Im Bericht selbst findet sich keine Stelle, an der dies ebenfalls behauptet wird.

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Worum geht es beim Dublin-Verfahren eigentlich?

Mit der Verordnung sollen Flüchtlinge nicht in mehreren europäischen Staaten gleichzeitig oder nacheinander Schutz beantragen und zudem soll verhindert werden, dass Flüchtlinge zwischen den Staaten hin- und hergeschoben werden, weil sich keiner zuständig fühlt.

Das heißt: Zuständig ist der Staat, in dem der Flüchtling das erste Mal registriert wurde. Bei der Registrierung wird ein Fingerabdruck in der internationalen Eurodac-Datei eingerichtet. Werden Flüchtlinge nun in Deutschland aufgegriffen, kontrollieren die Beamten zunächst, ob sich der Fingerabdruck bereits in dieser Eurodac-Datei befindet.

Gibt es zum Beispiel eine Übereinstimmung mit Italien, kann sich Deutschland dazu entschließen, Italien zu bitten, ihn zurückzunehmen und seinen Asylantrag zu bearbeiten. Durchquert aber ein Flüchtling Italien, ohne sich bei den Behörden zu melden (zum Beispiel, wenn er Geld von zuhause mitbringt), dann gibt es natürlich keine Eurodac-Datei. Wird er dann in Deutschland aufgegriffen und hier erstmals registriert, ist Deutschland für ihn zuständig.

Nun ist es aber so, dass die Dublin-III-Verordnung nicht immer angewendet wird. Die meisten „Dublin-Fälle“, die in Deutschland festgestellt wurden, führten laut ZDF bisher nicht dazu, dass die betreffenden Flüchtlinge in das Land ihrer erstmaligen Registrierung zurückgeschickt wurden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zunächst spielt die Überforderung der deutschen Behörden im Jahr 2015 eine große Rolle. Es dauerte lange, bis alle Flüchtlinge ordentlich registriert waren. Da die Dublin-Verordnung bestimmte Fristen vorschreibt, gelang es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oft nicht, alles innerhalb dieser Fristen abzuwickeln.

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Auch Gerichtsverfahren hemmten die Überstellung in andere EU-Länder. Manche Urteile erlauben es nicht, Flüchtlinge in solche EU-Länder zurückzuschicken, in denen die Gefahr besteht, dass sie nicht menschenwürdig versorgt werden. Auch ein Krankheitsfall, eine Schwangerschaft oder in Deutschland geborene Kinder können eine Überstellung in andere Dublin-Staaten verhindern.

Zudem enthält die Dublin-Verordnung ein sogenanntes „Selbsteintrittsrecht“, bei dem jeder Dublin-Staat sich freiwillig bereiterklären kann, die Verantwortung für einen Flüchtling zu übernehmen – egal, wo er herkommt. Das hat die Bundesregierung 2015 getan:

Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, auf Rücküberstellungen von syrischen Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Regelfall zu verzichten. Flüchtlinge, die bereits in anderen Dublin-Unterzeichnerstaaten angekommen waren, sind daraufhin ungehindert nach Deutschland weitergereist. Dies hatte öffentliche Diskussionen um die Einhaltung des Abkommens nach sich gezogen.
Quelle: Bundesregierung

Und wie sieht es heute aus?

Abschiebungen in andere EU-Staaten wurden aufgrund der Corona-Krise gestoppt. Der tagesschau zufolge will Deutschland ab sofort keine Flüchtlinge mehr aufnehmen und überstellt auch keine Flüchtlinge mehr an andere EU-Staaten. Überstellungen in Drittstaaten finden jedoch weiterhin statt.

„Da vor diesem Hintergrund derzeit Dublin-Überstellungen nicht zu vertreten sind, setzt das Bundesamt bis auf weiteres alle Dublin-Überstellungen aus.“,

so das BAMF.

Das heiße jedoch nicht, dass Dublin-Staaten nicht mehr zur Übernahme bereit und verpflichtet wären. Vielmehr sei der Vollzug vorübergehend nicht möglich.

Fazit:

Flüchtlinge, die in Deutschland aufgegriffen werden, durchlaufen in den meisten Fällen eine Asylbewerbung. Das heißt aber nicht, dass sie automatisch „aufgenommen“ werden und der Staat für eine dauerhafte Unterbringung sorgt.

Zudem wird das Dublin-Abkommen aktuell ausgesetzt – es werden also derzeit weder Flüchtlinge abgeschoben, noch hereingelassen. Dass Flüchtlinge trotz Grenzschließungen ein- und ausreisen können ist also falsch.

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