Die SMS von PostInfo führt in eine Abofalle!
Autor: Andre Wolf
Zahlreiche HandynutzerInnen erhalten momentan eine SMS von PostInfo. Sie haben angeblich etwas bei einer Verlosung gewonnen. Um den Gewinn einzulösen, müssen sie einem Link folgen.
Die Watchlist-Internet warnt vor dieser Abofalle: Der Link aus der SMS von PostInfo führt zu einer Umfrage auf einer gefälschten Post-Seite. Die Freude ist dennoch bei vielen Empfängern groß: Angeblich haben Sie nach der Beantwortung weniger Fragen Adidas Schuhe gewonnen. Doch Achtung:
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Man müsse angeblich nur zwei Euro für den Versand überweisen. Überweisen Sie dieses Geld, tappen Sie jedoch in eine Abo-Falle, denn die Kriminellen schreiben im Kleingedruckten, dass Sie mit der Überweisung ein Abo abschließen und die Kriminellen nun monatlich 80 Euro von Ihrer Kreditkarte abbuchen dürfen.
Wohin führt der Link?
Der Link führt Sie auf eine gefälschte Post-Seite. Dort erfahren Sie, dass Sie angeblich eine auserwählte Person sind, die nach der Beantwortung einer kurzen Umfrage an einem Gewinnspiel teilnehmen kann. Nach drei kurzen Fragen gelangen Sie zu einem virtuellen Rubbellos. Natürlich rubbeln Sie beim zweiten Versuch einen Gewinn frei: Adidas Schuhe.
SMS von Postinfo: 2 Euro für Versandkosten
Am Ende zeigt sich: Die SMS von Postinfo war lediglich ein böser Köder! Wenn Sie die Schuhe haben möchten, müssen Sie lediglich 2 Euro für den Versand bezahlen. Dafür werden Ihre Kreditkartendaten sowie andere persönliche Daten abgefragt. In Wahrheit tappen Sie jedoch in eine Abo-Falle, denn der Teufel steckt im Kleingedruckten: mit der Überweisung von zwei Euro schließen Sie ein Abo ab, das den Kriminellen eine monatliche Belastung Ihrer Kreditkarte von 80 Euro erlaubt.
Ich habe meine Daten angegeben – was kann ich tun?
Gibt es Kontaktdaten, können Sie versuchen das Abo zu kündigen. Verlangen Sie eine sofortige Kündigung und Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
Erhalten Sie keine Antwort, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Kreditkarteninstitut in Verbindung. Erklären Sie Ihre Lage und ersuchen um Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.
Info: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
Beratung & Hilfe:
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet haben: www.watchlist-internet.at/beratung-hilfe
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