Diese Frage stellen sich derzeit viele Facebook-Nutzer. Grund dafür ist ein Artikel des Kopp-Verlages aus dem Jahre 2011, der im Moment (November 2014) sehr oft geteilt wird.

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Dort heißt es in der Einleitung:

„Weil der sexuelle Missbrauch von Kindern bei Türken eine lange »kulturelle Tradition« hat, läuft ein türkischer Kinderschänder in Österreich frei herum – kein Haftgrund. Nach Deutschland billigt damit jetzt auch Österreich Kindesvergewaltigungen in orientalischen Migrantenfamilien.“

Weiter steht dort:

„Im niederösterreichischen Bruck waren einer Supermarkt-Verkäuferin beim Eintüten zufällig Fotos aus dem Umschlag gefallen, die eindeutig zeigten, wie ein Türke ein Kind missbrauchte. Sofort ging sie zur Polizei. Und die Staatsanwaltschaft ermittelte. Doch der Türke wurde nicht verhaftet. Begründung: Das vergewaltigte Kind ist der eigene Sohn des Türken. Und es handele sich bei der Kindesvergewaltigung um eine »jahrelange Familientradition«. Das Kind habe sich nicht gewehrt, weil es die Gefühle seines Vaters nicht verletzen wollte. Also ist doch alles in Ordnung, oder?“

Zusammenfassend:

Es wird behauptet, ein Türke wurde trotz Fotos eindeutiger Sexposen mit seinem Sohn freigesprochen, da dies eine „muslimische Tradition“ sei und demnach unter die freie Religionsausübung falle.

Aber der Reihe nach!

Aber der Reihe nach, denn diese Artikel wurde ungeprüft durch eine Menge Medien gereicht.

Zuerst fand man ihn auf der Webseite der RFJ Kapfenberg im Februar 2011. Die RFJ (Ring Freiheitlicher Jugend) ist die „junge Vorfeldorganisation der Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ). Die FPÖ wiederrum ist die bekannteste rechtspopulistische Partei Österreichs.
Verschiedene Ortsgruppierungen der FPÖ verbreiteten im Mai 2011 sowie im Mai 2013 diesen Artikel dann ebenfalls, nachdem eine Seite namens „Galaxiengesundheitsrat“ wiederrum davon berichtete.

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Mai 2013

Im Mai 2013 stieß schließlich die Österreichische „Kronen-Zeitung“ darauf, im August 2013 noch einmal inklusive der Urteilsbegründung, es handele sich um eine Familientradition, nur einen Tag später berichtete der Kopp-Verlag darüber.

Kommen wir zum Wahrheitsgehalt des Artikels!

Die österreichische Organisation „SOS Mitmensch“ hat den Fall näher beleuchtet und kommt zu ganz erstaunlichen Erkenntnissen!

So war der Beschuldigte kein Türke, sondern österreichischer Staatsbürger laut dem zuständigen Landesgericht Korneuburg.

Auch kann man keineswegs von einem Freispruch wegen „jahrelanger Familientradition“ sprechen, sondern weil das Gericht feststellte, dass der Beschuldigte gar keine Handlungen im Sinne eines sexuellen Missbrauches beabsichtigt habe.

Auch behauptete der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt, dass er einer Familientradition folgen würde.

Die Fotos zeigen z.B., wie der Vater den Sohn im Intimbereich küsse. Jenes war dem Sohn zwar unangenehm, wie das Gericht erfuhr, doch entstand das Foto, wie glaubhaft beteuert wurde, aus dem Wunsch des Vaters, dass der Sohn ihm einmal kräftige Enkelkinder schenke. Zugegebenermaßen sehr ungewöhnlich, aus der Sicht des türkischen Familiensinnes aber irgendwie nachvollziehbar.

„SOS Mitmensch“ klagte bereits!

„SOS Mitmensch“ klagte bereits gegen die RFJ und die „Krone“ wegen wahrheitswidriger Behauptungen und Volksverhetzung, da es keine eindeutigen „Sex-Fotos“ gäbe (es ist nur von Fotos in eindeutigen Posen die Rede) und in sämtlichen Artikeln explizit gegen Türken und angeblicher Traditionen gewettert würde.

Nun vermischt der Kopp-Artikel allerdings das Ganze noch mit zwei Fällen aus Deutschland, um die Leserschaft endgültig zu verwirren.

Fall 1:

Im Oktober 2006 wurde die 11jährige Tochter einer türkischstämmigen Familie von entfernten Verwandten entführt, um mit einem 21jährigen die Zwangsehe zu schliessen, dabei kam es auch zu einem sexuellen Mißbrauch. Sämtliche Angeklagte waren geständig, waren sich der Strafbarkeit nicht bewusst (teilweise konnten sie auch kein deutsch) und wurden zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. In diesem Fall argumentierte die Familie übrigens tatsächlich mit „Familientradition“, im Gegensatz zu dem Fall in Österreich, da sie es nicht anders kannten.

Fall 2:

2008 missbrauchte ein 35jähriger Türke in Engelskirchen einen 8jährigen Jungen hinter einem Supermarkt. Die Schuld wurde eindeutig festgestellt, der Täter zeigte sich reuig. Von einer Verurteilung wurde abgesehen, da der Täter, ein Familienvater mit 3 Kindern mit einem IQ von 40 als „schwachsinnig“ gilt und ein Gefängnisaufenthalt seine soziale Existenz völlig vernichten würde.

Nun haben wir also zwei Gerichtsurteile aus Deutschland, über die man sich sicherlich streiten kann, sowie einem Urteil aus Österreich, dessen Urteilsbegründung in sämtlichen Artikeln bereits falsch ist und ungeprüft durch die Medien gereicht wurde.

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Was natürlich in keinem einzigen Artikel auch nur angedeutet wurde, sind die vielen Urteile, in der die Täter zu harten Gefängnisstrafen verurteilt wurden, sowohl Deutsche als auch Österreicher als auch türkischstämmige Bürger.

Unfug!

Es wurden hier zwei Rosinen herausgepickt, mit einem dritten Urteil vermengt, und schon haben wir die Schlagzeile, dass Kindesmißbrauch für Türken nun straffrei sei… Unfug! 

Der Kopp-Verlag

Wem die „Mainstream-Medien“ zu systemgesteuert sind, der holt sich seine Weisheiten von dort.

Ob Ufologie, Kreationismus, Illuminaten, Freimaurer, Neue Weltordnung oder die Gefahr der Islamisierung… die von vielen so liebevoll genannten „Aluhut-Träger“ haben dort eine unerschöpfliche Quelle des „Enthüllungsjournalismus“.

Mit dem Gesetz hat der Verlag und seine Autoren öfter zu kämpfen, berühmt wurde der Fall des Jan Udo Holey, auch bekannt als „Jan van Helsing“, dessen Bücher wegen Volksverhetzung („die Juden steuern unser Geldsystem“) von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.

Fazit:

Der kurze Artikel des Kopp-Verlages wirbelt nicht nur wild einige Fälle durcheinander, sondern tendiert durch seine Überschrift und den falschen Behauptungen eindeutig dazu, dem „aufgeklärten Leser“ zu suggerieren, dass durch Türken unser gesamtes System untergraben wird und es eine Art Straffreiheit für bestimmte Handlungen gäbe.

Oben haben wir nun aufgezeigt, dass es zwar sicherlich strittige Urteile gibt, allerdings auch nicht nur gegen Türken oder andere Ausländer, in den Augen aller gerechte Urteile aber gerne unter den Tisch gekehrt werden, um einen gewollten Eindruck zu vermitteln.

Allgemein können wir nur von Artikeln des Kopp-Verlages abraten, da dort teilweise sehr rechtspopulistisch in kurzen Artikeln Stimmungsmache betrieben wird, die bei näherer Betrachtung sehr oft auf wackligen Füßen steht!

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Quelle: http://www.sosmitmensch.at/site/home/article/801.html
Quelle: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/236671/mutter-drangt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjahrigen-landgericht-osnabruck-verurteilt-26-jahrigen-und-eltern
Quelle: http://www.express.de/koeln/landgericht-bewaehrung-fuer-sex-taeter,2856,746748.html
Quelle: http://derstandard.at/1363711683434/FP-Posting-Kindesmissbrauch-als-Tradition-bei-Tuerken
…sowie zahlreiche erklärende Kommentare unter diversen Artikeln

Autor: Ralf, mimikama.org

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