900 Euro für den kurzen Ausschnitt eines Kinofilms? Wenn ihr Seiten wie „Popcorn Time“ nutzt, kann’s teuer werden!

Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, bietet “Popcorn Time” kein Streaming, sondern Filesharing.

Das klingt ja so verlockend: „Großartige Filme ohne Einschränkungen in bester Qualität“ vollkommen kostenlos gucken.

Kleiner Haken: Bevor der Film im Browser startet, muss ein Zusatzprogramm (Plugin) namens „Torrents Time“ installiert werden.

Wo der Begriff Torrent enthalten ist, riecht es förmlich nach möglichem Ärger!

Denn der Begriff Torrent bedeutet, dass du Teile einer Datei auf dein Gerät herunterlädst und von dort wieder an andere Geräte sendest.

Bei „Popcorn Time“ siehst du dir also nicht nur Filme an (wie beim meist unproblematischen Streaming), sondern lädst Teile aus dem Netz herunter und zugleich wieder hoch.

Dieser letzte Punkt ist in Deutschland bei urheberrechtlich geschützten Dingen illegal! Und es dürfte klar sein, dass im Grunde jeder Kinofilm (egal, wie alt er ist) urheberrechtlich geschützt ist.

Schon ein paar Sekunden reichen aus, um in die Falle zu tappen. In vielen solcher Torrent-Netzwerke gibt es nämlich auch Überwachung.

Spezielle Programme speichern die IP-Adresse deines Internet-Anschlusses und kurz darauf liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. Für ein bisschen Film gucken für lau werden dann schon mal 900 Euro gefordert.

Wenn du eine Abmahnung bekommen hast, solltest du sie keinesfalls ignorieren, aber auch nicht in Panik verfallen. Hier sind unsere Tipps:

  • Nicht übereilt zahlen!

    Lass dich von einem Anwalt für Urheberrecht oder den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale beraten. Oft sind die geforderten Beträge in den Abmahnungen zu hoch angesetzt.
    Wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst, findest du hier die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Wohnst du in einem anderen Bundesland, kannst du hier nach Beratung suchen.
    Du solltest dich beeilen, denn lässt du die im Abmahnschreiben genannte Frist verstreichen, drohen teure gerichtliche Schritte.

  • Nicht einfach unterschreiben!

    Die mitgelieferte Unterlassungserklärung greift oft viel zu weit. Du solltest daher lieber eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die formuliert dir der Jurist.

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