Vorsicht vor Energie-Verträgen am Telefon oder an der Haustür!

Autor: Claudia Spiess


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Vorsicht vor untergeschobenen Energie-Verträgen am Telefon oder an der Haustür!
Vorsicht vor untergeschobenen Energie-Verträgen am Telefon oder an der Haustür!

Wenn Vertreter am Telefon oder an der Haustür günstige Energie-Verträge anpreisen, sollte man vorsichtig sein!

Natürlich möchte man seine Fixkosten so klein wie möglich halten. Das gilt auch für die Zahlungen an Energielieferanten. Jedoch sollte man vorsichtig sein, wenn Firmen ungefragt auf einen zukommen!

Vorstellung günstiger Angebote neuer Energielieferanten

Das Telefon läutet, oder es klingelt an der Haustür. Ein Vertreter stellt ein günstiges Angebot bezüglich eines Energielieferanten vor. Oder er möchte bestehende Verträge prüfen, um darlegen zu können, wieviel günstiger sein Angebot doch wäre.

Dazu braucht er natürlich einige Daten, sonst wäre der Vergleich ja aus der Luft gegriffen. So werden Name und Adresse des Kunden abgefragt, natürlich auch, welche Firma bisher Energielieferant war und zu guter Letzt auch noch Zählernummer sowie Kontodaten.

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Achtung bei der Weitergabe von Daten!

Spätestens jetzt sollte der Groschen gefallen sein. Die Zählernummer braucht man tatsächlich nur für einen Wechsel seines Energie-Lieferanten, und nicht etwa, um Preis-Vergleiche darzulegen.

Natürlich sollte man auch seine Kontodaten nicht leichtfertig am Telefon oder einem ungebetenen Gast an der Tür verraten.

Hat man die abgefragten Daten allerdings bekanntgegeben, erhält man kurz darauf eine Information, dass der Anbieterwechsel abgeschlossen sei. In den allermeisten Fällen sind die Verbraucher überrascht, denn das wollten sie eigentlich nicht.

Was tun bei einem untergeschobenen Vertrag?

In der Regel hat man bei Verträgen, die am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen wurden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wurde man allerdings nicht ordnungsgemäß über dieses Widerrufsrecht informiert, verlängert sich dieses sogar auf ein Jahr und 14 Tage. Trotzdem sollte man sich mit einem Widerruf nicht allzu lange Zeit lassen. Darum umgehend widerrufen!

Auch sollte man so schnell wie möglich seinen derzeitigen Energielieferanten informieren, dass man nicht kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.

Passend dazu: 
Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen
Vorsicht vor untergeschobenen Energieverträgen!

Artikelbild: Shutterstock / Von Andrey_Popov


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